Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Grafschaft 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Grafschaft? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Grafschaft finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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28.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Grafschaft liegt bei 241 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 10% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 365 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 115 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Grafschaft entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 241 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 22 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 219 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 10%.

Die Bodenrichtwerte für Grafschaft wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Grafschaft werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung24110.0 %115365
Gewerbe420.0 %4143
Landwirtschaft3,962.9 %1,113
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Grafschaft (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Grafschaft liegt bei 219 €/m² im Jahr 2024. Gegenüber dem Vorjahr 2023 zeigt sich eine Erholung mit einem Anstieg von 9 €/m², was einer Steigerung von 4,3 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 hat sich der Bodenrichtwert von 83 €/m² auf 219 €/m² mehr als verdoppelt. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Wert von 171 €/m² kontinuierlich auf 233 €/m² stieg. Den stärksten Einzeljahresanstieg verzeichnete Grafschaft im Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 23,9 %, während der deutlichste Rückgang im Jahr 2022 mit -22 €/m² oder -9,4 % zu beobachten war.

Nach dem markanten Rückgang 2022 und der leichten Fortsetzung mit -0,5 % im Jahr 2023 deutet die aktuelle Entwicklung auf eine Stabilisierung des Marktes hin. Der Wert von 219 €/m² liegt dennoch unter dem bisherigen Höchststand von 233 €/m² aus dem Jahr 2021. Für 2026 ist ein Wert von 241 €/m² erfasst, was auf eine erwartete Fortsetzung der positiven Entwicklung mit einem Zuwachs von 10,0 % hindeutet.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021233 €/m²6.9 %
2022211 €/m²-9.4 %
2023210 €/m²-0.5 %
2024219 €/m²4.3 %
2026241 €/m²10.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Dernau1610.0 %5.6
Bad Neuenahr-Ahrweiler3500.0 %5.7
Wachtberg4440.0 %6.3
Meckenheim (Rheinland)4130.0 %6.5
Remagen2360.0 %9.0
Altenahr1070.0 %9.2
Berg (Ahrweiler)720.0 %10.2
Rheinbach4300.0 %10.5
Sinzig1960.0 %11.3
Unkel2960.0 %11.9
Ahrbrück430.0 %12.4
Rheinbreitbach3900.0 %12.9
Kasbach-Ohlenberg1250.0 %13.4
Erpel1920.0 %13.9
Ockenfels1710.0 %14.0

Sind die Grundstückspreise in Grafschaft mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Grafschaft sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Grafschaft gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Grafschaft kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Grafschaft gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Grafschaft?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Grafschaft zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Grafschaft

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Grafschaft:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Grafschaft erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Grafschaft werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Grafschafts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Grafschaft sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Grafschaft werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Grafschaft wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Grafschaft wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Grafschaft befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen