Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sinzig 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Sinzig? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Sinzig finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sinzig liegt bei 196 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 8,9% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 400 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 75 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Sinzig entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 196 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 16 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 180 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 8,9%.

Die Bodenrichtwerte für Sinzig wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Sinzig werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1968.9 %75400
Gewerbe430.0 %3146
Landwirtschaft2,469.8 %13,8
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sinzig (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Sinzig liegt im Jahr 2024 bei 180 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Anstieg von 7 €/m², was einer Steigerung von 4,0 % gleichkommt.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 68 €/m² auf 180 €/m², was mehr als einer Verdoppelung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 141 €/m² auf 192 €/m² kletterte und damit in nur fünf Jahren um 36,2 % zulegte. Der stärkste Einzelanstieg in diesem Zeitraum erfolgte 2017 mit einem Plus von 16 €/m² oder 11,3 %.

Auffällig ist der Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 19 €/m² auf 173 €/m² fiel – ein Rückgang von 9,9 %, der den stärksten negativen Ausschlag der gesamten Zeitreihe darstellt. Im Jahr 2023 stagnierte der Wert bei 173 €/m², bevor die Erholung 2024 einsetzte. Der für 2026 ausgewiesene Wert von 196 €/m² würde einen erneuten Anstieg von 8,9 % bedeuten und läge damit über dem bisherigen Höchststand aus dem Jahr 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021192 €/m²7.3 %
2022173 €/m²-9.9 %
2023173 €/m²0.0 %
2024180 €/m²4.0 %
2026196 €/m²8.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Bad Breisig1500.0 %4.6
Ockenfels1710.0 %7.0
Bad Neuenahr-Ahrweiler3500.0 %7.1
Remagen2360.0 %7.5
Kasbach-Ohlenberg1250.0 %7.5
Leubsdorf (am Rhein)1170.0 %7.5
Niederzissen1120.0 %7.9
Bad Hönningen1380.0 %8.0
Burgbrohl840.0 %8.2
Brohl-Lützing840.0 %8.5
Linz am Rhein2110.0 %8.6
Oberzissen970.0 %8.7
Unkel2960.0 %8.9
Dattenberg1410.0 %9.0
Erpel1920.0 %9.4

Sind die Grundstückspreise in Sinzig mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Sinzig sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sinzig gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sinzig kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sinzig gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sinzig?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sinzig zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sinzig

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sinzig:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Sinzig erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Sinzig werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Sinzigs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Sinzig sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Ahrweiler hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Sinzig werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Sinzig wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Sinzig wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Sinzig befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen