Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Unkel 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Unkel? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Unkel finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Unkel liegt bei 296 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9,6% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 650 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Unkel entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 296 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 26 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 270 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9,6%.

Die Bodenrichtwerte für Unkel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Unkel werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2969.6 %130650
Gewerbe8513.3 %8585
Landwirtschaft1,70.0 %11,95
Forstwirtschaft0,525.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Unkel (2001-2026)

In Unkel liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert aktuell bei 296 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 270 €/m² (2024) entspricht dies einem Anstieg um 26 €/m² bzw. 9,6 %. Damit wurde der bisherige Höchstwert des Betrachtungszeitraums erreicht.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 102 €/m² auf 296 €/m² knapp verdreifacht, was einem Zuwachs von rund 190 % entspricht. Die stärkste Einzelsteigerung fiel mit 25,0 % auf das Jahr 2003, als der Wert von 108 €/m² auf 135 €/m² stieg. Nach dem Höchststand von 181 €/m² im Jahr 2007 gaben die Werte in den Jahren 2008 und 2009 auf 164 €/m² nach, danach folgte bis 2012 eine weitgehende Seitwärtsbewegung zwischen 164 €/m² und 175 €/m².

In den vergangenen fünf Jahren zeigte sich eine überwiegend dynamische Entwicklung: Von 269 €/m² im Jahr 2020 stieg der Wert auf 288 €/m² im Jahr 2021 (+7,1 %). Es folgte 2022 der stärkste Rückgang des gesamten Zeitraums mit -9,7 % bzw. -28 €/m² auf 260 €/m². Nach einer Stagnation im Jahr 2023 (259 €/m², -0,4 %) setzte 2024 mit 270 €/m² (+4,2 %) die Erholung ein, die sich im aktuellen Wert fortsetzt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021288 €/m²7.1 %
2022260 €/m²-9.7 %
2023259 €/m²-0.4 %
2024270 €/m²4.2 %
2026296 €/m²9.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Rheinbreitbach3900.0 %1.7
Erpel1920.0 %2.2
Kasbach-Ohlenberg1250.0 %2.9
Remagen2360.0 %3.0
Ockenfels1710.0 %4.0
Linz am Rhein2110.0 %4.9
Bad Honnef3500.0 %5.7
Vettelschoß1070.0 %6.7
Dattenberg1410.0 %8.3
Sankt Katharinen (Neuwied)1270.0 %8.3
Leubsdorf (am Rhein)1170.0 %8.7
Sinzig1960.0 %8.9
Windhagen1730.0 %9.0
Wachtberg4440.0 %9.0
Königswinter3900.0 %10.5

Sind die Grundstückspreise in Unkel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Unkel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Unkel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Unkel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Unkel gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Unkel?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Unkel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Unkel

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Unkel:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Unkel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Unkel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Unkels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Unkel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Unkel werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Unkel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Unkel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Unkel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen