Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Erpel 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Erpel liegt bei 192 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 4,9% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 350 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Erpel entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 192 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 9 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 183 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,9%.
Die Bodenrichtwerte für Erpel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Erpel werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 192 | 4.9 % | 110 | 350 |
| Gewerbe | 40 | 5.3 % | 40 | 40 |
| Landwirtschaft | 1,31 | 0.8 % | 1 | 1,95 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 25.0 % | 0,5 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Erpel (2001-2026)
In Erpel liegt der Bodenrichtwert aktuell bei 192 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 183 €/m² entspricht das einem Anstieg um 9 €/m² bzw. 4,9 %. Damit setzt sich die moderate Aufwärtsbewegung der beiden Vorjahre fort.
Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 69 €/m² auf 192 €/m² erhöht, was einer Steigerung von rund 178 % entspricht. Den kräftigsten Zuwachs verzeichnete 2003 mit 24,7 % (von 73 auf 91 €/m²). Bis 2007 stieg der Wert auf 123 €/m², bevor er bis 2009 auf 111 €/m² zurückging. Von 2010 bis 2015 bewegte er sich nur geringfügig zwischen 117 und 132 €/m².
In den vergangenen fünf Jahren zeigt sich ein zweigeteiltes Bild. Der Bodenrichtwert stieg von 182 €/m² im Jahr 2020 auf 195 €/m² im Jahr 2021 (+7,1 %) und erreichte damit seinen Höchststand. 2022 folgte der stärkste Rückgang des gesamten Betrachtungszeitraums um 19 €/m² bzw. 9,7 % auf 176 €/m², der Wert blieb 2023 unverändert. Seit 2024 steigt er wieder (+4,0 % auf 183 €/m², anschließend +4,9 % auf 192 €/m²), liegt aber noch unter dem Niveau von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 195 €/m² | 7.1 % |
| 2022 | 176 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 176 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 183 €/m² | 4.0 % |
| 2026 | 192 €/m² | 4.9 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Kasbach-Ohlenberg | 125 | 0.0 % | 2.0 |
| Unkel | 296 | 0.0 % | 2.2 |
| Rheinbreitbach | 390 | 0.0 % | 2.5 |
| Ockenfels | 171 | 0.0 % | 3.0 |
| Linz am Rhein | 211 | 0.0 % | 3.1 |
| Vettelschoß | 107 | 0.0 % | 4.6 |
| Remagen | 236 | 0.0 % | 5.0 |
| Bad Honnef | 350 | 0.0 % | 5.2 |
| Sankt Katharinen (Neuwied) | 127 | 0.0 % | 6.2 |
| Dattenberg | 141 | 0.0 % | 6.5 |
| Windhagen | 173 | 0.0 % | 7.1 |
| Leubsdorf (am Rhein) | 117 | 0.0 % | 7.3 |
| Sinzig | 196 | 0.0 % | 9.4 |
| Bad Hönningen | 140 | 0.0 % | 9.6 |
| Roßbach (Wied) | 100 | 0.0 % | 10.2 |
Sind die Grundstückspreise in Erpel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Erpel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Erpel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Erpel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Erpel gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Erpel?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Erpel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Erpel
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Erpel:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus
Jahnstraße 5
56457 Westerburg
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
ga.wwt@vermkv.rlp.deTelefon:
02663 9165-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Erpel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Erpel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Erpels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Erpel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Erpel werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Erpel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Erpel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Erpel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
