Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Lustadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Lustadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Lustadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Lustadt liegt bei 251 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 5,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 350 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Lustadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 251 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 13 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 238 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 5,5%.

Die Bodenrichtwerte für Lustadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Lustadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2515.5 %95350
Gewerbe565.7 %1080
Landwirtschaft3,06-1.9 %0,96
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Lustadt (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Lustadt liegt im Jahr 2024 bei 238 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung um 10 €/m² oder 4,4 %.

Die langfristige Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend. Ausgehend von 90 €/m² im Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert bis 2024 um 164,4 % erhöht. Besonders markant verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Werte kontinuierlich von 186 €/m² auf den Höchststand von 254 €/m² anstiegen. Die stärkste einzelne Steigerung verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 25,3 %.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein deutlicher Bruch im Wachstumstrend. Nach dem Spitzenwert von 254 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein erheblicher Rückgang um 9,8 % auf 229 €/m². Das Jahr 2023 brachte mit -0,4 % eine nahezu stagnierende Entwicklung, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte. Die prognostizierte Entwicklung für 2026 deutet mit 251 €/m² auf eine weitere Aufwärtsbewegung hin, erreicht aber noch nicht das Niveau von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021254 €/m²7.2 %
2022229 €/m²-9.8 %
2023228 €/m²-0.4 %
2024238 €/m²4.4 %
2026251 €/m²5.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Westheim (Pfalz)2410.0 %2.6
Zeiskam2420.0 %2.7
Weingarten (Pfalz)2580.0 %3.6
Freisbach2490.0 %4.5
Bellheim3090.0 %4.5
Lingenfeld3500.0 %5.2
Hochstadt2420.0 %5.3
Knittelsheim2490.0 %5.5
Schwegenheim3390.0 %5.8
Freimersheim (Pfalz)2610.0 %5.8
Ottersheim bei Landau2500.0 %6.4
Germersheim3420.0 %6.5
Essingen (Pfalz)2390.0 %8.1
Harthausen4450.0 %8.3
Offenbach an der Queich3310.0 %8.3

Sind die Grundstückspreise in Lustadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Lustadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Lustadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Lustadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Lustadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Lustadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Lustadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Lustadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Lustadt:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Lustadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Lustadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Lustadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Lustadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Lustadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Lustadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Lustadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Lustadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen