Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Hochstadt 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Hochstadt liegt bei 242 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 6,1% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 360 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Hochstadt entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 242 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 14 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 228 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 6,1%.
Die Bodenrichtwerte für Hochstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Hochstadt werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 242 | 6.1 % | 130 | 360 |
| Gewerbe | 74 | 8.8 % | 31 | 85 |
| Landwirtschaft | 4,42 | -6.4 % | 0,8 | 8 |
| Forstwirtschaft | 0,35 | 0.0 % | 0,35 | 0,35 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Hochstadt (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Hochstadt liegt bei 228 €/m² (2024). Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um 9 €/m², was einer Steigerung von 4,1 % entspricht.
Die langfristige Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend mit einer Wertsteigerung von 86 €/m² auf 228 €/m², was nahezu einer Verdreifachung entspricht. Besonders dynamisch verlief die Preisentwicklung zwischen 2016 und 2018, als der Bodenrichtwert innerhalb von nur zwei Jahren um 52 €/m² von 179 €/m² auf 216 €/m² kletterte. Der stärkste Einzelanstieg im gesamten Zeitraum ereignete sich im Jahr 2003 mit einem Sprung um 25,3 % auf 114 €/m².
Auffällig ist die jüngste Entwicklung: Nach kontinuierlichem Wachstum bis 2021 auf 243 €/m² folgte 2022 ein markanter Einbruch um 9,9 % auf 219 €/m². Das Jahr 2023 blieb bei unverändertem Niveau stagnierend, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte. Diese Korrekturphase stellt die deutlichste Abwärtsbewegung seit dem Jahr 2008 dar, als der Wert um 5,9 % zurückging.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 243 €/m² | 7.0 % |
| 2022 | 219 €/m² | -9.9 % |
| 2023 | 219 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 228 €/m² | 4.1 % |
| 2026 | 242 €/m² | 6.1 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Zeiskam | 242 | 0.0 % | 2.8 |
| Essingen (Pfalz) | 239 | 0.0 % | 2.8 |
| Freimersheim (Pfalz) | 261 | 0.0 % | 3.6 |
| Bornheim (Pfalz) | 272 | 0.0 % | 4.0 |
| Ottersheim bei Landau | 250 | 0.0 % | 5.1 |
| Lustadt | 251 | 0.0 % | 5.3 |
| Offenbach an der Queich | 331 | 0.0 % | 5.4 |
| Knittelsheim | 249 | 0.0 % | 5.6 |
| Freisbach | 249 | 0.0 % | 5.8 |
| Edesheim | 292 | 0.0 % | 6.2 |
| Weingarten (Pfalz) | 258 | 0.0 % | 6.7 |
| Bellheim | 309 | 0.0 % | 7.5 |
| Westheim (Pfalz) | 241 | 0.0 % | 7.8 |
| Schwegenheim | 339 | 0.0 % | 9.8 |
| Insheim | 238 | 0.0 % | 10.0 |
Sind die Grundstückspreise in Hochstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Hochstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Hochstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Hochstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Hochstadt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Hochstadt?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Hochstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Hochstadt
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Hochstadt:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz
Pestalozzistraße 4
76829 Landau i.d. Pfalz
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
vermka-rpf@vermkv.rlp.deTelefon:
06341 149-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Hochstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südliche Weinstraße anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Hochstadt werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südliche Weinstraße festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Hochstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Hochstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südliche Weinstraße hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Hochstadt werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Hochstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Hochstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Hochstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
