Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Offenbach an der Queich 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Offenbach an der Queich? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Offenbach an der Queich finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Offenbach an der Queich liegt bei 331 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 3,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 540 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Offenbach an der Queich entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 331 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 11 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 320 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 3,4%.

Die Bodenrichtwerte für Offenbach an der Queich wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Offenbach an der Queich werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung3313.4 %25540
Gewerbe910.0 %85110
Landwirtschaft2,426.1 %0,85
Forstwirtschaft0,350.0 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Offenbach an der Queich (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Offenbach an der Queich liegt im Jahr 2026 bei 331 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 320 €/m² entspricht dies einem Anstieg um 11 €/m² beziehungsweise 3,4 %. Damit liegt der Wert auf dem höchsten Stand im gesamten Betrachtungszeitraum.

Seit dem Jahr 2000, als der Bodenrichtwert bei 121 €/m² lag, hat sich das Niveau um den Faktor 2,7 erhöht. Die stärkste Aufwärtsbewegung fand zwischen 2002 und 2007 statt, wobei der Wert von 129 €/m² auf 215 €/m² stieg. Auffällig ist dabei der Sprung im Jahr 2003 um 31 €/m² beziehungsweise 24,0 %, der die größte relative Veränderung der gesamten Reihe darstellt. Nach einem Rückgang auf 195 €/m² im Jahr 2009 verlief die Entwicklung bis 2015 mit jährlichen Veränderungen von weniger als 5 % vergleichsweise moderat.

In den Jahren 2016 bis 2018 beschleunigte sich der Anstieg deutlich, mit Zuwächsen von 8,7 %, 11,6 % und 8,2 %. Der Bodenrichtwert stieg in dieser Phase von 231 €/m² auf 303 €/m². Der Höchstwert vor dem jüngsten Rückgang wurde 2021 mit 341 €/m² erreicht. Im Jahr 2022 folgte der stärkste Rückgang seit Beginn der Reihe um 33 €/m² beziehungsweise 9,7 % auf 308 €/m². Nach einer Stagnation im Jahr 2023 mit 307 €/m² setzte 2024 mit 320 €/m² (4,2 %) wieder ein Anstieg ein, der sich 2026 fortsetzte. Der Wert von 2021 wird damit weiterhin nicht erreicht, die Differenz beträgt 10 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021341 €/m²7.2 %
2022308 €/m²-9.7 %
2023307 €/m²-0.3 %
2024320 €/m²4.2 %
2026331 €/m²3.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Ottersheim bei Landau2500.0 %2.4
Bornheim (Pfalz)3200.0 %3.6
Knittelsheim3000.0 %4.0
Insheim2600.0 %4.8
Essingen (Pfalz)3100.0 %5.2
Herxheim bei Landau3100.0 %5.3
Hochstadt2500.0 %5.4
Zeiskam2420.0 %5.9
Rohrbach (Pfalz)2600.0 %6.7
Bellheim3090.0 %7.3
Rülzheim3300.0 %7.5
Lustadt2550.0 %8.3
Hatzenbühl3250.0 %8.9
Edesheim3400.0 %9.0
Freimersheim (Pfalz)2610.0 %9.0

Sind die Grundstückspreise in Offenbach an der Queich mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Offenbach an der Queich sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Offenbach an der Queich gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Offenbach an der Queich kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Offenbach an der Queich gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Offenbach an der Queich?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Offenbach an der Queich zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Offenbach an der Queich

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Offenbach an der Queich:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Offenbach an der Queich erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südliche Weinstraße anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Offenbach an der Queich werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südliche Weinstraße festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Offenbach an der Queichs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Offenbach an der Queich sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Südliche Weinstraße hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Offenbach an der Queich werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Offenbach an der Queich wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Offenbach an der Queich wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Offenbach an der Queich befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen