Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Trier Kernscheid 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Trier-Kernscheid liegt bei 238 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 2,6% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 255 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 195 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Trier-Kernscheid 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 238 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 6 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 232 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 2,6%.
Die Bodenrichtwerte für Trier-Kernscheid wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Trier werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 238 | 2.6 % | 195 | 255 |
| Landwirtschaft | 1,37 | 1.5 % | 0,7 | 4 |
| Forstwirtschaft | 0,43 | 2.4 % | 0,35 | 1,8 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Trier-Kernscheid (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Trier-Kernscheid liegt im Jahr 2024 bei 232 €/m² und verzeichnet damit einen Anstieg von 9 €/m² gegenüber dem Vorjahr, was einer Steigerung von 4,0 % entspricht. Nach der Stagnation im Jahr 2023 setzt sich damit die Erholung des lokalen Immobilienmarktes fort.
Besonders auffällig ist die Entwicklung im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert einen drastischen Einbruch um 24 €/m² oder 9,7 % verzeichnete und von 247 €/m² auf 223 €/m² fiel. Dies stellt den stärksten absoluten Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum dar. Im darauffolgenden Jahr 2023 stagnierte der Wert vollständig bei 0,0 % Veränderung, bevor 2024 wieder eine positive Entwicklung einsetzte.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 88 €/m² auf 232 €/m², was einem Zuwachs von 163,6 % entspricht. Die dynamischste Wachstumsphase ereignete sich zwischen 2016 und 2021, in der der Bodenrichtwert von 182 €/m² auf 247 €/m² kletterte. Besonders das Jahr 2017 sticht mit einem Anstieg von 21 €/m² oder 11,5 % hervor. Auch der Zeitraum zwischen 2002 und 2007 war durch kontinuierliche Zuwächse geprägt, wobei 2003 mit einem Sprung um 24,7 % die höchste relative Steigerung des gesamten Zeitraums erreichte.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 247 €/m² | 6.9 % |
| 2022 | 223 €/m² | -9.7 % |
| 2023 | 223 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 232 €/m² | 4.0 % |
| 2026 | 238 €/m² | 2.6 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Trier
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Trier.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Irsch | 285 | 1.8 % | 1.6 |
| Mariahof | 365 | 1.4 % | 1.8 |
| Olewig | 406 | 1.5 % | 2.7 |
| Filsch | 369 | 2.5 % | 2.8 |
| Heiligkreuz | 507 | 1.8 % | 2.9 |
| Tarforst | 400 | 5.5 % | 3.4 |
| Feyen-Weismark | 475 | 3.3 % | 3.5 |
| Süd | 565 | -5.7 % | 4.0 |
| Kürenz | 398 | 1.8 % | 4.3 |
| Mitte-Gartenfeld | 1.194 | -2.5 % | 4.5 |
Sind die Grundstückspreise in Trier-Kernscheid mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Trier-Kernscheid sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Trier-Kernscheid gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Trier-Kernscheid kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Trier-Kernscheid gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Trier-Kernscheid
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Trier zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Trier
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Trier:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier
Gerty-Spies-Straße 2
54290 Trier
Website:
https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerteE-Mail:
gutachterausschuss@trier.deTelefon:
0651 718-1624Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der Stadt Trier.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Trier Kernscheid
Die Bodenrichtwerte für Trier erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Trier anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Trier werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Trier festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Triers. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Trier sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Trier hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Trier werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Trier wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Trier wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Trier befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de