Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Osterburg (Altmark) 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Osterburg (Altmark) liegt bei 6 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 20% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 5 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Osterburg (Altmark) entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 6 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 5 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 20%.
Die Bodenrichtwerte für Osterburg (Altmark) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 16.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Osterburg (Altmark) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 6 | 20.0 % | 5 | 70 |
| Gewerbe | 12 | 9.1 % | 6 | 13 |
| Landwirtschaft | 1,29 | 4.0 % | 0,95 | 2,05 |
| Forstwirtschaft | 0,26 | 13.0 % | 0,25 | 0,3 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Osterburg (Altmark) (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Osterburg (Altmark) liegt im Jahr 2026 bei 6 €/m² und verzeichnet damit eine Steigerung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr 2024, was einer Zunahme von 20,0 % entspricht. Diese Entwicklung setzt den Aufwärtstrend der vergangenen Jahre fort und markiert den höchsten erfassten Wert im gesamten Betrachtungszeitraum.
Über die gesamte Zeitreihe von 2000 bis 2026 zeigt sich eine bemerkenswert moderate Entwicklung mit einem Anstieg von 1 €/m² auf 6 €/m². Besonders auffällig sind dabei die langen Stagnationsphasen: Zwischen 2002 und 2005 sowie zwischen 2007 und 2016 blieb der Wert über jeweils mehrere Jahre unverändert. Die Preisentwicklung erfolgte in diesem Zeitraum ausschließlich in einzelnen Sprüngen, wobei die Jahre 2002, 2006, 2017 und 2021 jeweils Anstiege um 1 €/m² verzeichneten.
In der jüngeren Entwicklung der letzten fünf Jahre fällt insbesondere das Jahr 2022 ins Auge, in dem der Bodenrichtwert als einziges Mal im gesamten Beobachtungszeitraum einen Rückgang erfuhr und um 1 €/m² auf 4 €/m² sank, was einem Minus von 20,0 % entsprach. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzte sich ab 2024 die positive Entwicklung jedoch wieder fort, mit Zuwächsen von 25,0 % im Jahr 2024 und 20,0 % im Jahr 2026, wodurch der zwischenzeitliche Rückgang nicht nur ausgeglichen, sondern übertroffen wurde.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2022 | 4 €/m² | -20.0 % |
| 2023 | 4 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 5 €/m² | 25.0 % |
| 2026 | 6 €/m² | 20.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Sachsen-Anhalt.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Goldbeck | 6 | 0.0 % | 10.5 |
| Altmärkische Höhe | 9 | 0.0 % | 10.9 |
| Seehausen | 18 | 0.0 % | 14.6 |
| Hohenberg-Krusemark | 6 | 0.0 % | 16.1 |
| Bismark (Altmark) | 12 | 0.0 % | 16.7 |
| Arneburg | 7 | 0.0 % | 20.2 |
| Arendsee (Altmark) | 14 | 0.0 % | 20.7 |
| Aland | 11 | 0.0 % | 21.3 |
| Stendal | 49 | 0.0 % | 22.3 |
| Bad Wilsnack | 7 | 0.0 % | 24.7 |
| Wittenberge | 14 | 0.0 % | 24.7 |
| Breese | 10 | 0.0 % | 24.8 |
| Kamern | 14 | 0.0 % | 25.2 |
| Klietz | 15 | 0.0 % | 25.7 |
| Kalbe (Milde) | 11 | 0.0 % | 26.4 |
Sind die Grundstückspreise in Osterburg (Altmark) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Osterburg (Altmark) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Osterburg (Altmark) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Osterburg (Altmark) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Osterburg (Altmark) gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Osterburg (Altmark)?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Osterburg (Altmark) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Sachsen-Anhalt können Sie über BORIS Sachsen-Anhalt, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Sachsen-Anhalt.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Osterburg (Altmark)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Osterburg (Altmark):
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Stendal
Scharnhorststraße 89
39576 Stendal
Website:
https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/gdp-adressen-gutachterausschuss.htmlE-Mail:
gaa.stendal.lvermgeo@sachsen-anhalt.deTelefon:
03931 252-106Fax:
03931 252-499Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Stendal.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Die Bodenrichtwerte für Osterburg (Altmark) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Sachsen-Anhalt nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Stendal anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Osterburg (Altmark) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Stendal festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Osterburg (Altmark)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 16.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Osterburg (Altmark) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Stendal hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Osterburg (Altmark) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Osterburg (Altmark) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Osterburg (Altmark) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Osterburg (Altmark) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de