Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Abstatt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Abstatt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Abstatt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.04.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Abstatt liegt bei 67 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 560 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Abstatt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 67 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 67 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Abstatt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Abstatt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung670.0 %30560
Gewerbe1670.0 %44180
Landwirtschaft3,170.0 %0,29
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Abstatt (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Abstatt liegt bei 67 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 0,0 Prozent Veränderung. Diese Stagnation setzt die Phase der Marktberuhigung nach den deutlichen Schwankungen der Vorjahre fort.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt ein ausgesprochen volatiles Muster: Nach dem kontinuierlichen Anstieg von 43 €/m² im Jahr 2013 auf den bisherigen Höchststand von 71 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Einbruch um 9,9 Prozent auf 64 €/m². Dieser Rückgang um 7 €/m² stellte den stärksten absoluten Wertverlust seit der Finanzkrise dar. In den Folgejahren 2023 und 2024 erholte sich der Markt zunächst moderat auf 67 €/m², verharrt seitdem jedoch auf diesem Niveau.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich trotz der jüngsten Schwankungen eine bemerkenswerte Wertsteigerung: Von ursprünglich 25 €/m² stieg der Bodenrichtwert auf aktuell 67 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 168 Prozent entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in den Jahren 2002 bis 2007 mit kontinuierlichen Zuwächsen, unterbrochen nur durch die Korrektur während der Finanzkrise 2008/2009, als die Werte vorübergehend auf 40 €/m² sanken. Die stärkste Einzeljahressteigerung verzeichnete Abstatt 2003 mit einem Sprung um 22,2 Prozent.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202171 €/m²7.6 %
202264 €/m²-9.9 %
202364 €/m²0.0 %
202467 €/m²4.7 %
202567 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Untergruppenbach591.7 %2.4
Lauffen am Neckar653.2 %3.4
Lehrensteinsfeld681.5 %5.8
Flein1031.0 %6.7
Oberstenfeld4933.8 %7.1
Großbottwar5211.6 %7.2
Mundelsheim295-1.0 %7.6
Löwenstein512.0 %7.6
Talheim (Heilbronn)711.4 %7.9
Obersulm691.5 %8.8
Weinsberg902.3 %9.1
Besigheim3171.0 %9.2
Spiegelberg1081.9 %10.5
Steinheim an der Murr5790.0 %10.8
Ellhofen721.4 %10.8

Sind die Grundstückspreise in Abstatt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Abstatt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Abstatt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Abstatt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Abstatt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Abstatt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Abstatt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Abstatt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Abstatt:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Marktplatz 1-5

75031 Eppingen

Website:

www.eppingen.de/digitales-rathaus/gemeinsamer-gutachterausschuss/

E-Mail:

gutachterausschuss@eppingen.de

Telefon:

07262 920-1254

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Abstatt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Abstatt werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Abstatts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Abstatt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Abstatt werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Abstatt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Abstatt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Abstatt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen