Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gerabronn 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gerabronn? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gerabronn finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gerabronn liegt bei 45 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 45 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Gerabronn entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 45 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 45 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Gerabronn wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gerabronn werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung450.0 %4550
Landwirtschaft3,410.0 %1,755,5
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gerabronn (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Gerabronn liegt bei 45 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr 2024 unverändert. Diese Stagnation zeigt sich bereits das zweite Mal in den vergangenen Jahren, nachdem auch zwischen 2023 und 2024 keine Veränderung zu verzeichnen war.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Gerabronn zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Aufwärtstrend mit einem Anstieg von 17 €/m² auf 45 €/m². Besonders auffällig ist die starke Wachstumsphase zwischen 2016 und 2021, in der die Werte von 35 €/m² auf 48 €/m² kletterten. Den Höhepunkt erreichten die Bodenrichtwerte im Jahr 2021 mit 48 €/m², was einem Anstieg von 9,1 % gegenüber dem Vorjahr entsprach.

Nach diesem Höchststand folgte 2022 ein markanter Einbruch um 5 €/m² auf 43 €/m², was einer Reduzierung von 10,4 % entspricht und den stärksten Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Seither zeigt sich der Markt volatil: Nach der Stagnation 2023 erfolgte 2024 eine moderate Erholung um 4,7 % auf 45 €/m², bevor 2025 erneut keine Veränderung eintrat. Diese jüngste Entwicklung deutet auf eine Phase der Konsolidierung nach den starken Schwankungen der vorangegangenen Jahre hin.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202148 €/m²9.1 %
202243 €/m²-10.4 %
202343 €/m²0.0 %
202445 €/m²4.7 %
202545 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Langenburg450.0 %4.6
Kirchberg an der Jagst450.0 %6.4
Blaufelden250.0 %7.4
Ilshofen470.0 %8.9
Wolpertshausen510.0 %10.1
Braunsbach550.0 %10.2
Schrozberg130.0 %13.2
Künzelsau380.0 %13.9
Mulfingen250.0 %14.0
Vellberg280.0 %15.4
Untermünkheim320.0 %16.0
Crailsheim340.0 %16.2
Kupferzell360.0 %16.3
Niederstetten150.0 %17.6
Schwäbisch Hall541.9 %18.8

Sind die Grundstückspreise in Gerabronn mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gerabronn sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gerabronn gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gerabronn kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gerabronn gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Gerabronn?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gerabronn zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gerabronn

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gerabronn:

Adresse:

Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim

Marktplatz 1

74564 Crailsheim

Website:

www.crailsheim.de

E-Mail:

gutachterausschuss@crailsheim.de

Telefon:

07951 403-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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