Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Untermünkheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Untermünkheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Untermünkheim finden Sie im Folgenden.
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13.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Untermünkheim liegt bei 33 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 160 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Untermünkheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 33 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 33 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Untermünkheim wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Untermünkheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung330.0 %30160
Gewerbe570.0 %3075
Landwirtschaft3,990.0 %0,26,5
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,7

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Untermünkheim (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Untermünkheim liegt bei 33 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem leichten Anstieg um 6,5 Prozent im Jahr 2024 zeigt sich damit eine Stabilisierung auf dem erreichten Niveau.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre war von deutlichen Schwankungen geprägt. Besonders auffällig ist der Einbruch im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert von 35 €/m² um 11,4 Prozent auf 31 €/m² fiel - der stärkste Rückgang im gesamten betrachteten Zeitraum. Diesem folgte 2023 eine Phase der Stagnation, bevor 2024 wieder eine moderate Erholung einsetzte.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt sich eine Vervielfachung der Werte von ursprünglich 12 €/m² auf aktuell 33 €/m². Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in der ersten Hälfte der 2000er Jahre mit Zuwächsen von teilweise über 20 Prozent jährlich, wie etwa 2003. Nach einer kurzen Korrektur 2008 folgte eine längere Phase moderaten Wachstums, die ab 2016 wieder an Fahrt aufnahm und 2017 und 2018 jeweils zweistellige Zuwachsraten verzeichnete.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202135 €/m²9.4 %
202231 €/m²-11.4 %
202331 €/m²0.0 %
202433 €/m²6.5 %
202533 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Michelfeld420.0 %6.1
Braunsbach550.0 %6.1
Kupferzell360.0 %6.2
Waldenburg (Württemberg)360.0 %6.6
Schwäbisch Hall541.9 %6.7
Wolpertshausen510.0 %8.9
Neuenstein (Hohenlohe)490.0 %11.3
Michelbach an der Bilz450.0 %11.3
Rosengarten (Schwäbisch Hall)440.0 %12.0
Künzelsau380.0 %12.1
Ilshofen470.0 %13.2
Langenburg450.0 %13.5
Vellberg280.0 %14.4
Pfedelbach530.0 %14.4
Mainhardt430.0 %14.7

Sind die Grundstückspreise in Untermünkheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Untermünkheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Untermünkheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Untermünkheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Untermünkheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Untermünkheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Untermünkheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Untermünkheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Untermünkheim:

Adresse:

Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal

Schloss-Straße 20

74405 Gaildorf

Website:

www.gaildorf.de

E-Mail:

gutachterausschuss@gaildorf.de

Telefon:

07971 253-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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