Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kernen im Remstal 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Kernen im Remstal? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Kernen im Remstal finden Sie im Folgenden.
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16.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kernen im Remstal liegt bei 290 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 300 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 250 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kernen im Remstal entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 290 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 290 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Kernen im Remstal wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Kernen im Remstal werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2900.0 %250300
Gewerbe1450.0 %125150
Landwirtschaft3,01-5.9 %15
Forstwirtschaft0,9510.5 %0,51,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kernen im Remstal (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Kernen im Remstal liegt aktuell bei 290 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem leichten Anstieg um 4,3% im Jahr 2024 stagniert die Preisentwicklung nun auf diesem Niveau.

Die bemerkenswerteste Entwicklung zeigt sich im Jahr 2022 mit einem drastischen Rückgang um 30 €/m² auf 279 €/m², was einem Minus von 9,7% entspricht. Dieser starke Einbruch beendete eine über zwei Jahrzehnte anhaltende Aufwärtsentwicklung abrupt. In den beiden Folgejahren blieb das Preisniveau mit nur marginalen Veränderungen nahezu konstant, bevor 2024 eine leichte Erholung einsetzte.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 verzeichneten die Bodenrichtwerte einen Anstieg um 180 €/m², was einer Steigerung von 163,6% entspricht. Besonders dynamisch entwickelten sich die Preise zwischen 2000 und 2007 mit einem kontinuierlichen Aufwärtstrend, unterbrochen nur durch die Finanzkrise 2008/2009, als die Werte vorübergehend auf 177 €/m² sanken. Den Höchststand erreichten die Bodenrichtwerte 2021 mit 309 €/m², bevor die erwähnte Korrektur einsetzte. Auffällig ist auch das Jahr 2003 mit einem außergewöhnlichen Sprung um 25,0% von 116 auf 145 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021309 €/m²6.9 %
2022279 €/m²-9.7 %
2023278 €/m²-0.4 %
2024290 €/m²4.3 %
2025290 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Weinstadt2140.0 %4.5
Fellbach501-2.0 %5.3
Aichwald585-5.8 %5.3
Esslingen am Neckar758-3.2 %5.6
Korb5320.8 %6.4
Waiblingen425-0.5 %6.8
Altbach589-2.6 %8.2
Remshalden2180.0 %8.2
Schwaikheim329-8.1 %9.4
Baltmannsweiler524-5.2 %9.6
Ostfildern7570.7 %9.6
Deizisau642-5.3 %10.0
Winterbach2040.0 %10.4
Plochingen656-4.0 %10.5
Remseck am Neckar1950.0 %10.6

Sind die Grundstückspreise in Kernen im Remstal mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Kernen im Remstal sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kernen im Remstal gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kernen im Remstal kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kernen im Remstal gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kernen im Remstal?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kernen im Remstal zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kernen im Remstal

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kernen im Remstal:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Unteres Remstal

Marktplatz 1

70734 Fellbach

Website:

www.fellbach.de

E-Mail:

gutachterausschuss@fellbach.de

Telefon:

0711 5851-250

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Unteres Remstal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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