Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Weinstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Weinstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Weinstadt finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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10 min.
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30.03.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Weinstadt liegt bei 215 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0,5% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 930 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 110 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Weinstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 215 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 214 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,5%.

Die Bodenrichtwerte für Weinstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Weinstadt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2150.5 %110930
Gewerbe1210.0 %90220
Landwirtschaft3,34-7.0 %16
Forstwirtschaft0,790.0 %0,51,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Weinstadt (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Weinstadt liegt bei 215 €/m² im Jahr 2025. Dies entspricht einer Steigerung von 1 €/m² oder 0,5 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 81 €/m² auf 215 €/m². Besonders auffällig ist der extreme Anstieg von 2002 auf 2003, als die Werte um 24,4 % von 86 €/m² auf 107 €/m² sprangen. Eine weitere markante Phase war die Zeit von 2016 bis 2018, in der die Bodenrichtwerte kontinuierlich und stark anstiegen - von 168 €/m² auf 202 €/m². Das Jahr 2017 verzeichnete dabei mit 11,3 % den höchsten Zuwachs in diesem Zeitraum.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein volatileres Bild. Nach dem Höchststand von 228 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 9,6 % auf 206 €/m². Diese Korrektur setzte sich 2023 moderat fort, bevor 2024 wieder eine Erholung um 4,4 % auf 214 €/m² einsetzte. Der aktuelle Wert von 215 €/m² liegt noch etwa 6 % unter dem Spitzenwert von 2021, zeigt aber eine Stabilisierung der Preisentwicklung.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021228 €/m²7.0 %
2022206 €/m²-9.6 %
2023205 €/m²-0.5 %
2024214 €/m²4.4 %
2025215 €/m²0.5 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Remshalden2180.0 %3.9
Aichwald585-5.8 %3.9
Kernen im Remstal2900.0 %4.5
Korb5320.8 %5.3
Winterbach2040.0 %6.0
Baltmannsweiler524-5.2 %6.7
Esslingen am Neckar758-3.2 %7.8
Waiblingen425-0.5 %7.8
Altbach589-2.6 %8.1
Winnenden347-12.4 %8.4
Fellbach501-2.0 %8.9
Schwaikheim329-8.1 %9.0
Lichtenwald487-3.9 %9.0
Plochingen656-4.0 %9.1
Deizisau642-5.3 %9.8

Sind die Grundstückspreise in Weinstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Weinstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Weinstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Weinstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Weinstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Weinstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Weinstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Weinstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Weinstadt:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Unteres Remstal

Marktplatz 1

70734 Fellbach

Website:

www.fellbach.de

E-Mail:

gutachterausschuss@fellbach.de

Telefon:

0711 5851-250

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Unteres Remstal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Weinstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Weinstadt werden vom None festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Weinstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Weinstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Weinstadt werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Weinstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Weinstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Weinstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.