Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sulzbach an der Murr 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Sulzbach an der Murr? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Sulzbach an der Murr finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sulzbach an der Murr liegt bei 154 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0,6% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 265 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Sulzbach an der Murr entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 154 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 155 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 0,6%.

Die Bodenrichtwerte für Sulzbach an der Murr wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Sulzbach an der Murr werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung154-0.6 %30265
Gewerbe780.0 %2480
Landwirtschaft1,350.0 %0,91,8
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sulzbach an der Murr (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert für Sulzbach an der Murr liegt bei 154 €/m² im Jahr 2025. Dies entspricht einem leichten Rückgang von 0,6 % gegenüber dem Vorjahr.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte zeigt über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 einen deutlichen Anstieg von ursprünglich 58 €/m² auf 154 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 165,5 % entspricht. Besonders markant waren die Jahre 2003 mit einem Sprung um 24,2 % sowie die Phase von 2015 bis 2021, in der die Werte kontinuierlich von 112 €/m² auf 165 €/m² kletterten. Den absoluten Höchststand erreichten die Bodenrichtwerte im Jahr 2021 mit 165 €/m².

Auffällig ist die Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren: Nach dem starken Wachstum bis 2021 folgte 2022 ein deutlicher Einbruch um 9,7 % auf 149 €/m². Dieser Wert blieb 2023 unverändert, bevor 2024 eine leichte Erholung um 4,0 % auf 155 €/m² einsetzte. Die jüngste Entwicklung 2025 zeigt mit dem minimalen Rückgang auf 154 €/m² eine relative Stabilisierung auf einem Niveau, das jedoch noch 6,7 % unter dem Höchststand von 2021 liegt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021165 €/m²7.1 %
2022149 €/m²-9.7 %
2023149 €/m²0.0 %
2024155 €/m²4.0 %
2025154 €/m²-0.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Oppenweiler500.0 %4.3
Großerlach1070.0 %4.7
Spiegelberg1081.9 %5.9
Murrhardt1747.4 %8.2
Löwenstein512.0 %9.2
Oberstenfeld4933.8 %9.2
Mainhardt430.0 %9.4
Wüstenrot510.0 %9.5
Oberrot440.0 %10.5
Marbach am Neckar692-0.4 %11.7
Allmersbach im Tal175-7.9 %12.3
Backnang260-10.3 %12.6
Burgstetten260-10.3 %13.3
Lauffen am Neckar653.2 %13.3
Leutenbach300-10.2 %13.7

Sind die Grundstückspreise in Sulzbach an der Murr mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Sulzbach an der Murr sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sulzbach an der Murr gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sulzbach an der Murr kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sulzbach an der Murr gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sulzbach an der Murr?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sulzbach an der Murr zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sulzbach an der Murr

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sulzbach an der Murr:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Murrtal

Marktplatz 10

71540 Murrhardt

Website:

www.murrhardt.de

E-Mail:

gutachten@murrhardt.de

Telefon:

07192 213-411

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Oberes Murrtal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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