Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oberrot 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oberrot? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oberrot finden Sie im Folgenden.
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16.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oberrot liegt bei 44 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 185 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Oberrot entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 44 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 44 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Oberrot wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oberrot werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung440.0 %35185
Gewerbe540.0 %4854
Landwirtschaft2,60.0 %0,94
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,8

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oberrot (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Oberrot liegt bei 44 €/m² und zeigt sich damit unverändert gegenüber dem Vorjahr 2024. Nach einer Phase kontinuierlichen Wachstums bis 2021 hat sich die Entwicklung der Bodenwerte in den vergangenen Jahren deutlich verlangsamt und zeigt eine volatile Seitwärtsbewegung.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 verzeichnete Oberrot eine bemerkenswerte Wertsteigerung von 16 auf 44 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 175 % entspricht. Besonders markant war die Entwicklung zwischen 2002 und 2003, als der Bodenrichtwert um 29,4 % von 17 auf 22 €/m² anstieg. Nach einer Phase moderater Steigerungen folgte 2008 ein Rückgang auf 27 €/m², bevor sich die Werte ab 2010 wieder stabilisierten.

Die jüngere Entwicklung seit 2020 zeigt ein wechselhaftes Bild: Nach dem Höchststand von 46 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Einbruch um 8,7 % auf 42 €/m². Seither bewegen sich die Bodenrichtwerte in einer engen Bandbreite zwischen 42 und 44 €/m², wobei die zuletzt erreichten 44 €/m² noch immer unter dem Spitzenwert von 2021 liegen. Diese Entwicklung markiert eine deutliche Zäsur nach der langjährigen Wachstumsphase, die zwischen 2016 und 2021 besonders dynamisch verlief und jährliche Steigerungsraten von bis zu 11,8 % aufwies.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202146 €/m²7.0 %
202242 €/m²-8.7 %
202342 €/m²0.0 %
202444 €/m²4.8 %
202544 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Rosengarten (Schwäbisch Hall)440.0 %5.8
Fichtenberg370.0 %5.8
Murrhardt1747.4 %6.2
Großerlach1070.0 %8.0
Gaildorf800.0 %9.1
Mainhardt430.0 %9.5
Michelbach an der Bilz450.0 %9.8
Sulzbach an der Murr153-0.6 %10.5
Gschwend1040.0 %12.2
Schwäbisch Hall541.9 %12.6
Michelfeld420.0 %13.8
Oppenweiler500.0 %14.6
Obersontheim460.0 %15.3
Spiegelberg1081.9 %15.3
Wüstenrot510.0 %15.7

Sind die Grundstückspreise in Oberrot mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oberrot sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oberrot gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oberrot kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oberrot gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Oberrot?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oberrot zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oberrot

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oberrot:

Adresse:

Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal

Schloss-Straße 20

74405 Gaildorf

Website:

www.gaildorf.de

E-Mail:

gutachterausschuss@gaildorf.de

Telefon:

07971 253-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Limpurger Land-Bühlertal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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