Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Bell (Hunsrück) 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Bell (Hunsrück)? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Bell (Hunsrück) finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Bell (Hunsrück) liegt bei 44 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 100 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Bell (Hunsrück) entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 44 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 44 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Bell (Hunsrück) wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Bell (Hunsrück) werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung440.0 %40100
Gewerbe200.0 %2020
Landwirtschaft1,018.6 %0,751,4
Forstwirtschaft0,40.0 %0,40,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Bell (Hunsrück) (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Bell (Hunsrück) liegt im Jahr 2026 bei 44 €/m² und zeigt damit gegenüber 2024 keine Veränderung. Im Vergleich zu 2024 bedeutet dies eine Stagnation auf dem Niveau, das nach dem Rückgang von 2022 wieder erreicht wurde.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 16 €/m² auf aktuell 44 €/m², was einer Wertsteigerung von 175 % entspricht. Besonders auffällig ist die Phase zwischen 2015 und 2021, in der die Bodenrichtwerte kontinuierlich anstiegen und mit 46 €/m² im Jahr 2021 ihren Höchststand erreichten. Die stärkste absolute Wachstumsphase lag zwischen 2016 und 2018, als der Wert von 34 €/m² auf 41 €/m² kletterte.

Die jüngere Entwicklung ist durch einen markanten Einbruch im Jahr 2022 gekennzeichnet, als der Bodenrichtwert um 8,7 % auf 42 €/m² fiel – der stärkste prozentuale Rückgang seit 2008. Nach einer Stagnation in 2023 erfolgte 2024 eine leichte Erholung um 4,8 %, die sich jedoch in den Folgejahren nicht fortsetzte. Auffallend sind zudem längere Stagnationsphasen wie 2004, 2011/2012 und 2019, die das ansonsten überwiegend positive Wachstumsmuster unterbrechen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202146 €/m²7.0 %
202242 €/m²-8.7 %
202342 €/m²0.0 %
202444 €/m²4.8 %
202644 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Kastellaun790.0 %4.8
Blankenrath530.0 %6.5
Beltheim450.0 %9.7
Kirchberg (Hunsrück)830.0 %10.4
Dommershausen420.0 %11.0
Simmern (Hunsrück)1260.0 %11.8
Sohren770.0 %13.5
Zell (Mosel)950.0 %13.9
Bruttig-Fankel790.0 %14.2
Gondershausen670.0 %14.2
Treis-Karden990.0 %14.9
Emmelshausen1120.0 %16.1
Büchenbeuren630.0 %16.2
Gemünden (Hunsrück)560.0 %17.2
Bullay1080.0 %18.0

Sind die Grundstückspreise in Bell (Hunsrück) mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Bell (Hunsrück) sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Bell (Hunsrück) gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Bell (Hunsrück) kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Bell (Hunsrück) gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Bell (Hunsrück)?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Bell (Hunsrück) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Bell (Hunsrück)

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Bell (Hunsrück):

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück

Hüllstraße 7-9

55469 Simmern

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.oeh@vermkv.rlp.de

Telefon:

02651 9582-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Bell (Hunsrück) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Hunsrück-Kreis anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Bell (Hunsrück) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Hunsrück-Kreis festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Bell (Hunsrück)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Bell (Hunsrück) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Rhein-Hunsrück-Kreis hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Bell (Hunsrück) werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Bell (Hunsrück) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Bell (Hunsrück) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Bell (Hunsrück) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen