Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Freckenfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Freckenfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Freckenfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Freckenfeld liegt bei 234 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 1,3% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 340 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Freckenfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 234 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 3 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 231 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 1,3%.

Die Bodenrichtwerte für Freckenfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Freckenfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2341.3 %130340
Gewerbe700.0 %7070
Landwirtschaft1,652.5 %0,94
Forstwirtschaft0,4528.6 %0,450,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Freckenfeld (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Freckenfeld liegt im Jahr 2026 bei 234 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 231 €/m² (2024) entspricht das einem Plus von 3 €/m² beziehungsweise 1,3 %. Seit dem Jahr 2000, als der Wert noch 87 €/m² betrug, hat sich der Bodenrichtwert damit um das 2,7-Fache erhöht.

Über den Gesamtzeitraum verlief die Entwicklung überwiegend aufwärtsgerichtet. Die stärksten Zuwächse fielen in die frühen 2000er-Jahre, mit 23,7 % im Jahr 2003, sowie in die Jahre 2016 und 2017 mit 9,0 % beziehungsweise 11,6 %. Rückgänge blieben die Ausnahme: Nach dem Höchststand von 155 €/m² im Jahr 2007 sank der Wert bis 2009 auf 141 €/m², erreichte aber bereits 2013 wieder das frühere Niveau.

In den letzten fünf Jahren erreichte der Bodenrichtwert 2021 mit 246 €/m² seinen bisherigen Höchststand, nach einem Anstieg um 7,0 % gegenüber 2020. Im Jahr 2022 folgte mit -24 €/m² beziehungsweise -9,8 % der deutlichste Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum, auf 222 €/m². Nach einem unveränderten Wert 2023 stieg der Bodenrichtwert 2024 um 4,1 % auf 231 €/m² und lag 2026 bei 234 €/m², womit das Niveau von 2021 noch um 12 €/m² unterschritten wird.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021246 €/m²7.0 %
2022222 €/m²-9.8 %
2023222 €/m²0.0 %
2024231 €/m²4.1 %
2026234 €/m²1.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Minfeld3300.0 %2.3
Winden (Pfalz)2900.0 %2.8
Steinfeld (Pfalz)1900.0 %5.6
Steinweiler3000.0 %5.6
Kandel4500.0 %6.3
Billigheim-Ingenheim2500.0 %6.6
Wörth am Rhein3870.0 %6.8
Rohrbach (Pfalz)2600.0 %8.2
Insheim2600.0 %10.0
Hatzenbühl3250.0 %10.5
Bad Bergzabern2900.0 %10.7
Herxheim bei Landau3100.0 %10.9
Oberotterbach1790.0 %11.3
Klingenmünster2410.0 %11.6
Berg (Pfalz)2450.0 %11.8

Sind die Grundstückspreise in Freckenfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Freckenfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Freckenfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Freckenfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Freckenfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Freckenfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Freckenfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Freckenfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Freckenfeld:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Freckenfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Freckenfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Freckenfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Freckenfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Freckenfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Freckenfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Freckenfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Freckenfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen