Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Freisbach 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Freisbach? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Freisbach finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Freisbach liegt bei 249 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 4,6% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 330 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 90 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Freisbach entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 249 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 11 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 238 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,6%.

Die Bodenrichtwerte für Freisbach wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Freisbach werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2494.6 %90330
Landwirtschaft3,030.0 %0,94,2
Forstwirtschaft0,414.3 %0,350,4

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Freisbach (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Freisbach liegt im Jahr 2026 bei 249 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2024 entspricht dies einer Steigerung von 11 €/m² beziehungsweise 4,6 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von 90 €/m² auf 249 €/m², was einem Zuwachs von 177 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als der Bodenrichtwert von 186 €/m² auf 254 €/m² anstieg – der höchste Wert im gesamten Zeitraum. Auffällig ist dabei das Jahr 2017 mit einem Sprung von 22 €/m² oder 11,8 %, dem stärksten absoluten Anstieg seit Beginn der Aufzeichnungen.

In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein wechselhaftes Bild: Nach dem Höchststand 2021 folgte 2022 ein deutlicher Einbruch um 25 €/m² oder 9,8 % auf 229 €/m², dem stärksten Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum. Im Jahr 2023 stagnierte die Entwicklung nahezu mit einem minimalen Rückgang von 0,4 %, bevor 2024 und 2026 wieder moderate Zuwächse von jeweils rund 4,5 % verzeichnet wurden. Damit liegt der aktuelle Wert knapp unter dem bisherigen Spitzenwert von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021254 €/m²7.2 %
2022229 €/m²-9.8 %
2023228 €/m²-0.4 %
2024238 €/m²4.4 %
2026249 €/m²4.6 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Weingarten (Pfalz)2580.0 %1.8
Freimersheim (Pfalz)2610.0 %3.4
Lustadt2510.0 %4.5
Schwegenheim3390.0 %4.5
Westheim (Pfalz)2410.0 %5.2
Zeiskam2420.0 %5.2
Hochstadt2420.0 %5.8
Harthausen4450.0 %6.1
Lingenfeld3500.0 %6.9
Hanhofen3650.0 %7.3
Essingen (Pfalz)2390.0 %8.2
Haßloch4560.0 %8.6
Bellheim3090.0 %9.0
Knittelsheim2490.0 %9.2
Dudenhofen5400.0 %9.4

Sind die Grundstückspreise in Freisbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Freisbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Freisbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Freisbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Freisbach gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Freisbach?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Freisbach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Freisbach

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Freisbach:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Freisbach erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Freisbach werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Freisbachs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Freisbach sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Freisbach werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Freisbach wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Freisbach wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Freisbach befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen