Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Kandel 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Kandel? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Kandel finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Kandel liegt bei 450 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 580 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Kandel entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 450 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 450 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Kandel wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Kandel werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung4500.0 %70580
Gewerbe1050.0 %80130
Landwirtschaft1,85.9 %0,93,6
Forstwirtschaft0,4528.6 %0,350,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Kandel (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Kandel liegt aktuell (2026) bei 450 €/m². Gegenüber dem Vorjahreswert von 450 €/m² (2024) ergibt sich keine Veränderung (0,0 %). Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Wert von 171 €/m² auf 450 €/m² mehr als verdoppelt, was einem Anstieg von 163,2 % entspricht.

Die stärkste Aufwärtsbewegung der frühen Jahre fällt auf 2003 mit einem Plus von 24,3 % (von 181 auf 225 €/m²). Bis 2007 stieg der Wert auf 303 €/m², bevor er 2008 und 2009 auf 274 €/m² zurückging. Zwischen 2010 und 2012 verlief die Entwicklung mit Werten zwischen 289 und 292 €/m² weitgehend seitwärts.

In den vergangenen fünf bis zehn Jahren zeigte sich ein deutlicher Aufschwung: Von 325 €/m² im Jahr 2015 stieg der Bodenrichtwert bis 2021 auf den Höchstwert von 480 €/m², mit Zuwächsen von 8,6 % (2016) und 11,6 % (2017). Nach dem Rückgang um 9,6 % auf 434 €/m² im Jahr 2022 bewegte sich der Wert 2023 mit 432 €/m² nahezu unverändert und lag 2024 mit 450 €/m² wieder um 4,2 % höher. Der Höchstwert von 2021 wurde damit bislang nicht wieder erreicht und liegt aktuell 30 €/m² beziehungsweise 6,3 % darüber.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021480 €/m²7.1 %
2022434 €/m²-9.6 %
2023432 €/m²-0.5 %
2024450 €/m²4.2 %
2026450 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Minfeld3300.0 %4.1
Hatzenbühl3250.0 %4.4
Steinweiler3000.0 %4.9
Winden (Pfalz)2900.0 %5.8
Wörth am Rhein3870.0 %6.0
Jockgrim4800.0 %6.3
Herxheim bei Landau3100.0 %6.3
Freckenfeld2340.0 %6.3
Rohrbach (Pfalz)2600.0 %7.2
Rheinzabern3550.0 %7.4
Insheim2600.0 %7.8
Billigheim-Ingenheim2500.0 %8.9
Hagenbach3280.0 %9.2
Rülzheim3300.0 %9.5
Neupotz3150.0 %10.1

Sind die Grundstückspreise in Kandel mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Kandel sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Kandel gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Kandel kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Kandel gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Kandel?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Kandel zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Kandel

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Kandel:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz

Pestalozzistraße 4

76829 Landau i.d. Pfalz

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

vermka-rpf@vermkv.rlp.de

Telefon:

06341 149-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Rheinpfalz.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Kandel erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Kandel werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Kandels. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Kandel sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Germersheim hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Kandel werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Kandel wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Kandel wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Kandel befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen