Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Frankfurt (Oder) Güldendorf 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Frankfurt (Oder)-Güldendorf liegt bei 22 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0.0% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 65 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)-Güldendorf 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 22 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 22 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)-Güldendorf wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Frankfurt (Oder) werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 22 | 0.0 % | 20 | 65 |
| Landwirtschaft | 0,6 | -18.9 % | 0,35 | 0,85 |
| Forstwirtschaft | 0,3 | -58.9 % | 0,3 | 0,3 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)-Güldendorf (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Güldendorf beträgt aktuell 22 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 0,0 %.
Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 zeigt einen moderaten, aber kontinuierlichen Anstieg von ursprünglich 8 €/m² auf das heutige Niveau. Besonders auffällig war der sprunghafte Anstieg um 37,5 % im Jahr 2003 von 8 auf 11 €/m², der den stärksten Einzelanstieg im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Nach einer Phase relativer Stabilität folgte 2008 ein Rückgang um 7,1 % auf 13 €/m², bevor sich die Werte wieder erholten.
In den letzten fünf Jahren zeigt sich eine uneinheitliche Entwicklung mit deutlichen Schwankungen. Nach dem Höchststand von 23 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein merklicher Rückgang um 8,7 % auf 21 €/m². Die Jahre 2016 und 2017 waren geprägt von überdurchschnittlichen Zuwächsen von 13,3 % und 11,8 %, die zu den stärksten Anstiegen seit 2003 zählen. Seit 2023 zeigt sich eine Stabilisierung auf dem Niveau um 21-22 €/m², wobei der leichte Anstieg um 4,8 % im Jahr 2024 wieder eine positive Entwicklung andeutet.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 23 €/m² | 9.5 % |
| 2022 | 21 €/m² | -8.7 % |
| 2023 | 21 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 22 €/m² | 4.8 % |
| 2025 | 22 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Frankfurt (Oder)
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Frankfurt (Oder).| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Lossow | 20 | 0.0 % | 3.4 |
| Markendorf-Siedlung | 21 | 0.0 % | 4.0 |
| Markendorf | 22 | 0.0 % | 5.6 |
| Rosengarten - Pagram | 21 | 0.0 % | 7.4 |
| Lichtenberg | 21 | 0.0 % | 7.8 |
| Kliestow | 21 | 0.0 % | 8.3 |
| Hohenwalde | 21 | 0.0 % | 8.6 |
| Booßen | 22 | 4.8 % | 9.7 |
Sind die Grundstückspreise in Frankfurt (Oder)-Güldendorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Frankfurt (Oder)-Güldendorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Frankfurt (Oder)-Güldendorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Frankfurt (Oder)-Güldendorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Frankfurt (Oder)-Güldendorf gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Frankfurt (Oder)-Güldendorf
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Frankfurt (Oder) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Frankfurt (Oder)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Frankfurt (Oder):
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder)
Spreeinsel 1 Haus L
15848 Beeskow
Website:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Kataster/Gutachterausschuss/E-Mail:
gaa-los-ff@landkreis-oder-spree.deTelefon:
03366 35 1710Fax:
03366 35 1718Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder).
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
