Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Frankfurt (Oder) Markendorf 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Frankfurt (Oder)-Markendorf liegt bei 22 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 170 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 17 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)-Markendorf 2026
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 22 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 22 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)-Markendorf wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 09.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Frankfurt (Oder) werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 22 | 0.0 % | 17 | 170 |
| Gewerbe | 18 | 0.0 % | 10 | 20 |
| Landwirtschaft | 0,6 | 0.0 % | 0,35 | 0,95 |
| Forstwirtschaft | 0,26 | -13.3 % | 0,26 | 0,28 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder)-Markendorf (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Frankfurt (Oder)-Markendorf liegt aktuell bei 22 €/m² und zeigt damit gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Im Jahr 2025 war noch ein Anstieg um 1 €/m² zu verzeichnen, was einer Steigerung von 4,8 % entsprach.
Über den gesamten Beobachtungszeitraum von 2000 bis 2026 entwickelte sich der Bodenrichtwert von 8 €/m² auf 22 €/m², was einem Gesamtanstieg von 175 % entspricht. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003, als der Wert von 8 €/m² auf 11 €/m² stieg – eine Erhöhung um 37,5 % und damit die stärkste prozentuale Veränderung im gesamten Zeitraum. Nach einer Phase relativer Stabilität zwischen 2011 und 2015 folgte ab 2016 eine dynamischere Entwicklung mit einem Anstieg von 17 €/m² auf 20 €/m² bis 2018.
Die jüngere Entwicklung zeigt ein uneinheitliches Bild mit bemerkenswerten Schwankungen. Nach einem Höchststand von 23 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang um 8,7 % auf 21 €/m². Dieser Wert blieb auch 2024 konstant, bevor 2025 ein moderater Anstieg auf 22 €/m² erfolgte, der sich 2026 nicht fortsetzte. Die Phase von 2019 bis 2026 ist durch wiederkehrende Stagnationsjahre gekennzeichnet, was auf eine abgeschwächte Marktdynamik hindeutet.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 23 €/m² | 9.5 % |
| 2022 | 21 €/m² | -8.7 % |
| 2024 | 21 €/m² | 0.0 % |
| 2025 | 22 €/m² | 4.8 % |
| 2026 | 22 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte nach Postleitzahl
| PLZ | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| 15236 | 22 | -4.3 % | 17 | 170 |
| 15234 | 20 | 0.0 % | 20 | 20 |
Im Stadtteil Markendorf zeigt sich zwischen den beiden Postleitzahlgebieten eine unterschiedliche Entwicklung: Während der Bodenrichtwert in der PLZ 15234 mit 20 €/m² stabil geblieben ist, verzeichnet die PLZ 15236 mit einem Rückgang von -4,3 % auf 22 €/m² eine leichte Abwärtsbewegung. Bemerkenswert ist die deutliche Preisspanne innerhalb der PLZ 15236, wo die Bodenrichtwerte zwischen 17 €/m² und 170 €/m² variieren, was auf sehr unterschiedliche Lagen oder Nutzungsarten innerhalb dieses Postleitzahlgebiets hindeutet.
Das durchschnittliche Preisniveau in Markendorf bewegt sich mit 20 bis 22 €/m² auf einem niedrigen Niveau. Die extreme Bandbreite von minimal 17 €/m² bis maximal 170 €/m² zeigt jedoch, dass in bestimmten Lagen deutlich höhere Werte erzielt werden können. Die PLZ 15234 präsentiert sich mit einem einheitlichen Wert von 20 €/m² als homogenes Gebiet ohne nennenswerte Preisunterschiede.
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Frankfurt (Oder)
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Frankfurt (Oder).| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Markendorf-Siedlung | 21 | 0.0 % | 2.4 |
| Hohenwalde | 21 | 0.0 % | 3.0 |
| Lichtenberg | 21 | 0.0 % | 3.2 |
| Lossow | 20 | 0.0 % | 4.4 |
| Rosengarten - Pagram | 21 | 0.0 % | 5.2 |
| Güldendorf | 22 | 0.0 % | 5.6 |
| Booßen | 22 | 0.0 % | 9.2 |
| Kliestow | 21 | 0.0 % | 10.2 |
Sind die Grundstückspreise in Frankfurt (Oder)-Markendorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Frankfurt (Oder)-Markendorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Frankfurt (Oder)-Markendorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Frankfurt (Oder)-Markendorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Frankfurt (Oder)-Markendorf gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Frankfurt (Oder)-Markendorf
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Frankfurt (Oder) zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Frankfurt (Oder)
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Frankfurt (Oder):
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder)
Spreeinsel 1 Haus L
15848 Beeskow
Website:
https://www.landkreis-oder-spree.de/Wirtschaft-Ordnung/Kataster/Gutachterausschuss/E-Mail:
gaa-los-ff@landkreis-oder-spree.deTelefon:
03366 35 1710Fax:
03366 35 1718Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder).
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder) Markendorf
Die Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder) erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Brandenburg nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder) anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Frankfurt (Oder) werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder) festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Frankfurt (Oder)s. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 09.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Frankfurt (Oder) sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Frankfurt (Oder) hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Frankfurt (Oder) werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Frankfurt (Oder) wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Frankfurt (Oder) wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Frankfurt (Oder) befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.