Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Nusplingen 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Nusplingen? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Nusplingen finden Sie im Folgenden.
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12.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Nusplingen liegt bei 25 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4,2% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 26 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 24 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Nusplingen entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 25 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 1 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 24 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,2%.

Die Bodenrichtwerte für Nusplingen wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Nusplingen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung254.2 %2426
Landwirtschaft3,4321.6 %0,5515
Forstwirtschaft0,661.5 %0,51,75

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Nusplingen (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Nusplingen liegt bei 25 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 1 €/m² bzw. 4,2 % gestiegen. Diese moderate Steigerung setzt den langfristigen Aufwärtstrend fort, der die Bodenpreisentwicklung in der Gemeinde seit dem Jahr 2000 prägt.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung: Der Bodenrichtwert hat sich von ursprünglich 9 €/m² auf 25 €/m² nahezu verdreifacht. Besonders markant war dabei der Sprung im Jahr 2003, als die Werte um 33,3 % von 9 auf 12 €/m² anstiegen. Nach einer Phase der Stagnation und leichten Rückgänge zwischen 2008 und 2012 setzte ab 2013 eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung ein.

Die jüngere Vergangenheit ist von deutlichen Schwankungen geprägt: Den stärksten Anstieg der letzten Jahre verzeichnete 2017 mit einem Sprung um 3 €/m² auf 21 €/m², was einer Steigerung von 16,7 % entspricht. Nach weiteren moderaten Zuwächsen bis 2021, wo mit 25 €/m² ein Höchststand erreicht wurde, folgte 2022 ein Rückgang um 8,0 % auf 23 €/m². Seit 2023 stabilisiert sich die Entwicklung wieder mit leichten jährlichen Anstiegen um jeweils etwa 4 %.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202125 €/m²8.7 %
202223 €/m²-8.0 %
202323 €/m²0.0 %
202424 €/m²4.3 %
202525 €/m²4.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Meßstetten293.6 %5.3
Schwenningen (Heuberg)260.0 %6.3
Bubsheim66-2.9 %6.4
Kolbingen195.6 %7.3
Böttingen651.6 %7.8
Wehingen990.0 %8.0
Deilingen79-2.5 %10.1
Mühlheim an der Donau3512.9 %10.5
Gosheim1430.0 %10.7
Dürbheim917.1 %10.9
Balgheim1060.0 %11.6
Fridingen an der Donau5431.7 %11.9
Stetten am kalten Markt3218.5 %12.3
Denkingen913.4 %12.4
Leibertingen3119.2 %13.7

Sind die Grundstückspreise in Nusplingen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Nusplingen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Nusplingen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Nusplingen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Nusplingen gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Nusplingen?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Nusplingen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Nusplingen

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Nusplingen:

Adresse:

Gutachterausschuss der Stadt Albstadt

Am Markt 2

72461 Albstadt

Website:

www.albstadt.de

E-Mail:

gutachterausschuss@albstadt.de

Telefon:

07432 160-3310

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss der Stadt Albstadt.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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