Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Meßstetten 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Meßstetten? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Meßstetten finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Meßstetten liegt bei 30 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 7,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 25 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Meßstetten entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 30 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 28 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7,1%.

Die Bodenrichtwerte für Meßstetten wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Meßstetten werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung307.1 %2530
Landwirtschaft5,8759.5 %1,215
Forstwirtschaft0,5-10.7 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Meßstetten (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Meßstetten liegt aktuell bei 30 €/m² und verzeichnet damit einen Anstieg von 2 €/m² oder 7,1 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach dem zwischenzeitlichen Rückgang in den Jahren 2022 und 2023 fort.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine kontinuierliche Aufwärtsentwicklung von 10 €/m² auf 30 €/m², was einer Verdreifachung entspricht. Besonders markant war der Sprung von 2017 auf 2018, als der Wert von 21 €/m² auf 26 €/m² anstieg - ein Zuwachs von 19,0 % in nur zwei Jahren. Der stärkste Einzeljahresanstieg ereignete sich bereits 2003 mit einem Sprung von 11 €/m² auf 14 €/m², was einer Steigerung von 27,3 % entsprach.

In den vergangenen fünf Jahren prägte eine Phase der Volatilität die Entwicklung. Nach dem Höchststand von 29 €/m² im Jahr 2021 folgte ein Rückgang auf 26 €/m² bis 2023, bevor die Werte in den Jahren 2024 und 2025 wieder auf das aktuelle Niveau von 30 €/m² anstiegen. Trotz dieser zwischenzeitlichen Schwankungen liegt der Bodenrichtwert heute um 15,4 % über dem Niveau von 2020.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202129 €/m²7.4 %
202227 €/m²-6.9 %
202326 €/m²-3.7 %
202428 €/m²7.7 %
202530 €/m²7.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Nusplingen244.3 %5.3
Schwenningen (Heuberg)260.0 %7.8
Wehingen990.0 %9.8
Bubsheim66-2.9 %10.0
Deilingen79-2.5 %10.7
Straßberg3020.0 %11.1
Stetten am kalten Markt3218.5 %11.4
Böttingen651.6 %12.1
Kolbingen195.6 %12.6
Gosheim1430.0 %13.1
Schömberg (Zollernalbkreis)35-2.8 %13.5
Bitz250.0 %14.2
Winterlingen270.0 %15.5
Bisingen17612.1 %15.5
Denkingen913.4 %15.7

Sind die Grundstückspreise in Meßstetten mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Meßstetten sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Meßstetten gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Meßstetten kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Meßstetten gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Meßstetten?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Meßstetten zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Meßstetten

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Meßstetten:

Adresse:

Gutachterausschuss der Stadt Albstadt

Am Markt 2

72461 Albstadt

Website:

www.albstadt.de

E-Mail:

gutachterausschuss@albstadt.de

Telefon:

07432 160-3310

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss der Stadt Albstadt.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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