Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oberkirch 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oberkirch? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oberkirch finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oberkirch liegt bei 116 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 7,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 500 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Oberkirch entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 116 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 8 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 108 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 7,4%.

Die Bodenrichtwerte für Oberkirch wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oberkirch werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1167.4 %40500
Gewerbe775.5 %2295
Landwirtschaft3,54-6.6 %0,38
Forstwirtschaft0,80.0 %0,51

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oberkirch (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Oberkirch liegt aktuell bei 116 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 8 €/m², was einer Steigerung von 7,4 % entspricht.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung: Der Bodenrichtwert hat sich von ursprünglich 41 €/m² nahezu verdreifacht. Besonders auffällig ist der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 25,6 % auf 54 €/m², der den stärksten relativen Anstieg im gesamten Zeitraum darstellt. Eine längere Phase kontinuierlichen Wachstums prägte die Jahre 2013 bis 2021, in denen der Wert von 72 €/m² auf 115 €/m² kletterte.

Die jüngere Entwicklung war durch erhebliche Schwankungen gekennzeichnet. Nach dem Höchststand von 115 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Einbruch um 9,6 % auf 104 €/m², der größte absolute Rückgang seit der Finanzkrise 2008/2009. Diese Korrektur setzte sich 2023 mit einem weiteren Minus von 1,0 % fort, bevor 2024 und 2025 wieder deutliche Zuwächse von 4,9 % beziehungsweise 7,4 % zu verzeichnen waren. Der aktuelle Wert von 116 €/m² markiert damit einen neuen Höchststand in der Zeitreihe.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021115 €/m²7.5 %
2022104 €/m²-9.6 %
2023103 €/m²-1.0 %
2024108 €/m²4.9 %
2025116 €/m²7.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Rheinau1010.0 %4.8
Ottersweier1127.7 %5.2
Lauf1120.0 %7.0
Renchen8017.6 %7.0
Lichtenau (Baden)9930.3 %7.6
Appenweier781.3 %10.6
Kappelrodeck1051.0 %11.1
Sasbachwalden1170.0 %12.3
Baden-Baden451-0.4 %13.7
Kehl840.0 %13.9
Achern1230.8 %15.1
Ottenhöfen im Schwarzwald567.7 %15.5
Seebach (Baden)420.0 %16.1
Rheinmünster9612.9 %16.2
Sasbach1510.0 %16.3

Sind die Grundstückspreise in Oberkirch mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oberkirch sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oberkirch gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oberkirch kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oberkirch gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Oberkirch?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oberkirch zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oberkirch

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oberkirch:

Adresse:

Gutachterausschuss Renchtal

Eisenbahnstraße 1

77704 Oberkirch

Website:

www.oberkirch.de

E-Mail:

gaar@oberkirch.de

Telefon:

07802 82-632

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Renchtal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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