Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Sasbach 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Sasbach? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Sasbach finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Sasbach liegt bei 152 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 390 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 33 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Sasbach entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 152 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 152 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Sasbach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Sasbach werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1520.0 %33390
Gewerbe630.0 %4570
Landwirtschaft1,91-36.3 %0,853,5
Forstwirtschaft10.0 %0,651

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Sasbach (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Sasbach liegt bei 152 €/m² und verzeichnete gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Diese Stagnation setzt den Trend des Jahres 2023 fort, als der Wert ebenfalls unverändert bei 146 €/m² verblieb.

Die Entwicklung der vergangenen fünf Jahre zeigt ein markantes Auf und Ab: Nach kontinuierlichen Steigerungen von 2017 bis 2021, die den Bodenrichtwert von 133 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 162 €/m² trieben, folgte 2022 ein drastischer Einbruch um 16 €/m² oder 9,9 % auf 146 €/m². Diese Korrektur nach unten stellte den stärksten Rückgang seit der Finanzkrise 2008/2009 dar. Seit 2024 zeigt sich eine vorsichtige Erholung mit einem Anstieg um 6 €/m², der jedoch 2025 wieder zum Stillstand kam.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert mehr als verdoppelt - von ursprünglich 57 €/m² auf aktuell 152 €/m². Besonders auffällig war das Jahr 2003 mit einem sprunghaften Anstieg um 24,6 %, der den stärksten relativen Zuwachs der gesamten Zeitreihe darstellte. Die Phase von 2016 bis 2021 erwies sich als besonders dynamisch mit durchschnittlichen jährlichen Steigerungen, während die Jahre 2008/2009 und 2022/2023 als Korrekturphasen hervorstechen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021162 €/m²7.3 %
2022146 €/m²-9.9 %
2023146 €/m²0.0 %
2024152 €/m²4.1 %
2025152 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Achern1230.8 %2.6
Seebach (Baden)420.0 %3.9
Sasbachwalden1170.0 %4.1
Bühlertal11816.8 %6.6
Ottenhöfen im Schwarzwald567.7 %7.5
Kappelrodeck1051.0 %8.2
Bühl15121.8 %8.8
Forbach417.9 %9.3
Baiersbronn103-3.7 %11.4
Lautenbach6331.3 %12.1
Ottersweier1127.7 %12.7
Sinzheim1737.5 %14.0
Renchen8017.6 %14.4
Oppenau5537.5 %14.8
Lauf1120.0 %15.3

Sind die Grundstückspreise in Sasbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Sasbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Sasbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Sasbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Sasbach gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Sasbach?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Sasbach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Sasbach

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Sasbach:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Achern

Illenauer Allee 73

77855 Achern

Website:

www.achern.de

E-Mail:

gutachterausschuss@achern.de

Telefon:

07841 642-1284

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Achern.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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