Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Starzach 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Starzach liegt bei 96 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 6,8% gefallen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 235 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 5 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Starzach entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 96 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 7 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 103 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 6,8%.
Die Bodenrichtwerte für Starzach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Starzach werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 96 | -6.8 % | 5 | 235 |
| Gewerbe | 30 | 0.0 % | 5 | 35 |
| Landwirtschaft | 2,72 | 1.5 % | 0,1 | 9,3 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 1,7 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Starzach (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Starzach beträgt 96 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 7 €/m² oder 6,8 % gesunken. Diese Entwicklung setzt den bereits 2022 begonnenen Rückgang fort, nachdem die Bodenpreise zuvor über einen längeren Zeitraum kontinuierlich gestiegen waren.
Besonders auffällig ist die starke Wachstumsphase zwischen 2016 und 2021, in der sich die Bodenrichtwerte von 80 €/m² auf 109 €/m² erhöhten. Den stärksten Anstieg verzeichnete das Jahr 2017 mit einem Plus von 12,5 %, gefolgt von 2018 mit 7,8 %. Der Höchststand wurde 2021 mit 109 €/m² erreicht, was mehr als eine Verdopplung gegenüber dem Ausgangswert von 2000 darstellt.
Die jüngste Entwicklung zeigt jedoch eine deutliche Trendwende: 2022 brachen die Werte um 9,2 % auf 99 €/m² ein, stagnierten 2023 und stiegen 2024 nur moderat um 4,0 %, bevor sie 2025 erneut um 6,8 % nachgaben. Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 25 Jahren zeigt sich trotz der aktuellen Korrektur eine positive Gesamtentwicklung mit einer Steigerung um 146,2 % seit dem Jahr 2000.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 109 €/m² | 6.9 % |
| 2022 | 99 €/m² | -9.2 % |
| 2023 | 99 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 103 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 96 €/m² | -6.8 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Hirrlingen | 109 | -12.1 % | 4.2 |
| Eutingen im Gäu | 88 | 14.3 % | 6.2 |
| Rangendingen | 152 | 9.4 % | 6.6 |
| Haigerloch | 144 | 9.9 % | 7.5 |
| Empfingen | 78 | 11.4 % | 7.8 |
| Neustetten | 165 | -5.7 % | 8.0 |
| Rottenburg am Neckar | 225 | -6.3 % | 8.2 |
| Bondorf | 342 | 6.9 % | 10.2 |
| Grosselfingen | 136 | 17.2 % | 11.1 |
| Horb am Neckar | 79 | 19.7 % | 11.5 |
| Bodelshausen | 268 | -0.7 % | 12.0 |
| Mötzingen | 327 | 12.4 % | 12.1 |
| Gäufelden | 334 | 5.7 % | 13.9 |
| Nagold | 214 | 10.3 % | 14.1 |
| Hechingen | 206 | 13.8 % | 14.7 |
Sind die Grundstückspreise in Starzach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Starzach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Starzach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Starzach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Starzach gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Starzach?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Starzach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Starzach
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Starzach:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar
Marktplatz 18
72108 Rottenburg am Neckar
Website:
www.rottenburg.de/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@rottenburg.deTelefon:
07472 165-420Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Rottenburg am Neckar.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
