Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Jatznick 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Jatznick? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Jatznick finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Jatznick liegt bei 13 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 36 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 6 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Jatznick entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 13 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 13 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Jatznick wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Jatznick werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung130.0 %636
Landwirtschaft1,2610.5 %0,793,1
Forstwirtschaft0,28-63.2 %0,240,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Jatznick (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Jatznick liegt aktuell bei 13 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Im Jahr 2024 war noch ein Anstieg um 1 €/m² beziehungsweise 8,3 % zu verzeichnen gewesen.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich eine mehr als dreifache Wertsteigerung von ursprünglich 4 €/m² auf 13 €/m². Besonders dynamisch entwickelten sich die Bodenrichtwerte in den Jahren 2016 bis 2018, als drei Jahre in Folge Steigerungen von jeweils 1 €/m² verzeichnet wurden. Den stärksten relativen Zuwachs gab es bereits im Jahr 2002 mit einem Sprung um 25,0 % von 4 auf 5 €/m².

Auffällig ist der einzige Rückgang im Jahr 2009, als die Bodenrichtwerte um 12,5 % auf 7 €/m² sanken, bevor sie im Folgejahr wieder auf das vorherige Niveau anstiegen. In den letzten fünf Jahren zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Nach kontinuierlichen Steigerungen bis 2021 auf 13 €/m² folgte 2022 ein Rückgang um 7,7 % auf 12 €/m², bevor 2024 wieder der aktuelle Höchststand von 13 €/m² erreicht wurde. Längere Stagnationsphasen prägten die Entwicklung zwischen 2007-2008, 2011-2013 sowie 2019-2020.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202113 €/m²8.3 %
202212 €/m²-7.7 %
202312 €/m²0.0 %
202413 €/m²8.3 %
202513 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Pasewalk230.0 %8.8
Torgelow200.0 %10.2
Strasburg (Uckermark)170.0 %10.4
Ferdinandshof150.0 %12.1
Uckerland60.0 %14.8
Galenbeck1011.1 %17.7
Eggesin170.0 %17.7
Ueckermünde390.0 %21.0
Ducherow110.0 %21.7
Löcknitz180.0 %23.2
Woldegk912.5 %25.5
Brüssow60.0 %26.0
Prenzlau90.0 %26.2
Friedland (Mecklenburg)1011.1 %26.6
Nordwestuckermark60.0 %29.8

Sind die Grundstückspreise in Jatznick mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Jatznick sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Jatznick gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Jatznick kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Jatznick gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Jatznick?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Jatznick zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Jatznick

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Jatznick:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Greifswald

Feldstraße 85a

17489 Greifswald

Website:

https://www.kreis-vg.de/B%C3%BCrgerservice/Kataster-und-Vermessung/Gutachterausschuss/

E-Mail:

gutachterausschuss@kreis-vg.de

Telefon:

03834-8760 3403

Fax:

03834-8760 9097

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Vorpommern-Greifswald.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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