Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Lützow 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Lützow? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Lützow finden Sie im Folgenden.
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03.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Lützow liegt bei 41 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 70 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 19 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Lützow entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 41 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 41 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Lützow wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 08.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Lützow werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung410.0 %1970
Gewerbe190.0 %1920
Landwirtschaft2,170.9 %1,13,25
Forstwirtschaft0,28-65.9 %0,280,28

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Lützow (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Lützow liegt bei 41 €/m² und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei 0,0 Prozent Wachstum. Diese Stagnation folgt auf einen moderaten Anstieg von 5,1 Prozent im Jahr 2024, als der Wert von 39 auf 41 €/m² kletterte.

Die auffälligste Entwicklung der vergangenen Jahre war der deutliche Rückgang um 9,3 Prozent im Jahr 2022, als die Bodenrichtwerte von 43 auf 39 €/m² sanken. Dieser Einbruch beendete eine längere Wachstumsphase, die 2016 mit einem kräftigen Sprung von 10,3 Prozent auf 32 €/m² begonnen hatte. In den Jahren 2016 bis 2021 verzeichnete Lützow überwiegend positive Entwicklungen mit Zuwächsen zwischen 2,6 und 10,3 Prozent, wobei der Höchststand bei 43 €/m² im Jahr 2021 erreicht wurde.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 zeigt sich eine bemerkenswerte Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 15 €/m² auf heute 41 €/m². Besonders dynamisch verlief die Frühphase zwischen 2002 und 2007, in der sich die Werte von 16 auf 27 €/m² erhöhten. Nach einer zweijährigen Korrekturphase 2008 und 2009 mit Rückgängen auf 25 €/m² folgte eine Phase der Seitwärtsbewegung bis 2015, bevor die bereits erwähnte Wachstumsphase bis 2021 einsetzte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202143 €/m²7.5 %
202239 €/m²-9.3 %
202339 €/m²0.0 %
202441 €/m²5.1 %
202541 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Mecklenburg-Vorpommern.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Brüsewitz540.0 %5.8
Gadebusch370.0 %6.7
Wittenförden760.0 %9.8
Dümmer240.0 %11.1
Klein Rogahn1000.0 %13.0
Alt Meteln460.0 %13.0
Stralendorf600.0 %13.1
Roggendorf290.0 %13.1
Klein Trebbow590.0 %13.3
Wittendörp150.0 %14.3
Pampow1030.0 %15.2
Schwerin780.0 %16.1
Rehna326.7 %16.5
Zarrentin am Schaalsee320.0 %18.2
Upahl280.0 %18.5

Sind die Grundstückspreise in Lützow mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Lützow sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Lützow gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Lützow kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Lützow gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Lützow?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Lützow zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Mecklenburg-Vorpommern können Sie über BORIS MV, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS MV.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Lützow

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Lützow:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg

Rostocker Straße 76

23970 Wismar

Website:

https://www.nordwestmecklenburg.de/de/grundsteucksmarkt.html

E-Mail:

H.Daschke@nordwestmecklenburg.de

Telefon:

03841-3040 6270

Fax:

03841-3040 86270

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Nordwestmecklenburg.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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