Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gera Debschwitz 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gera-Debschwitz? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gera-Debschwitz finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gera-Debschwitz liegt bei 87 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 6,1% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 180 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Gera-Debschwitz 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 87 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 82 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 6,1%.

Die Bodenrichtwerte für Gera-Debschwitz wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gera werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung876.1 %50180
Gewerbe320.0 %2937
Landwirtschaft1,422.2 %11,8
Forstwirtschaft0,3516.7 %0,350,35

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gera-Debschwitz (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Gera-Debschwitz liegt im Jahr 2024 bei 82 €/m². Gegenüber dem Vorjahr 2023 entspricht dies einer Steigerung von 4 €/m² oder 5,1 %.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von anfänglich 31 €/m² auf aktuell 82 €/m², was einem Gesamtzuwachs von 164,5 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung in den Jahren 2016 bis 2021, als der Bodenrichtwert kontinuierlich von 64 €/m² auf 87 €/m² anstieg – der höchste erfasste Wert in diesem Zeitraum. Auffällig ist auch die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2007, in der der Wert von 33 €/m² auf 55 €/m² kletterte.

Die jüngste Entwicklung zeigt eine markante Korrektur: Im Jahr 2022 fiel der Bodenrichtwert um 8 €/m² oder 9,2 % auf 79 €/m², gefolgt von einem weiteren leichten Rückgang um 1,3 % im Jahr 2023. Mit dem Anstieg auf 82 €/m² in 2024 deutet sich eine Erholung an. Die für 2026 prognostizierten 87 €/m² würden eine Rückkehr zum Höchststand von 2021 bedeuten und einen Zuwachs von 6,1 % gegenüber 2024 darstellen.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202187 €/m²7.4 %
202279 €/m²-9.2 %
202378 €/m²-1.3 %
202482 €/m²5.1 %
202687 €/m²6.1 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Gera

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Gera.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Stadtmitte1300.0 %1.7
Untermhaus671.5 %2.4
Westvororte621.6 %2.7
Lusan590.0 %3.2
Ost7613.4 %4.1
Zwötzen - Liebschwitz531.9 %4.8
Bieblach - Tinz530.0 %4.8
Bieblach-Ost500.0 %8.3
Nord - Langenberg370.0 %8.4

Sind die Grundstückspreise in Gera-Debschwitz mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gera-Debschwitz sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gera-Debschwitz gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gera-Debschwitz kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gera-Debschwitz gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gera-Debschwitz

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gera zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gera

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gera:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gera

Heinrich-Heine-Straße 41

07937 Zeulenroda-Triebes

Website:

https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontakt

E-Mail:

gutachter.zeulenroda@tlvermgeo.thueringen.de

Telefon:

036628 956160

Fax:

036628 956199

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gera.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Gera Debschwitz

Die Bodenrichtwerte für Gera erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gera anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Gera werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gera festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Geras. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Gera sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Gera hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Gera werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Gera wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Gera wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Gera befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen