Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Eberstadt 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Eberstadt? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Eberstadt finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Eberstadt liegt bei 54 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 420 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Eberstadt entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 54 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 54 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Eberstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Eberstadt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung540.0 %30420
Landwirtschaft2,492.0 %0,254,2
Forstwirtschaft0,50.0 %0,50,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Eberstadt (2001-2026)

In Eberstadt liegt der aktuelle Bodenrichtwert für 2025 bei 54 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nach dem Anstieg von 3 €/m² im Jahr 2024 zeigt sich somit eine Stabilisierung auf diesem Niveau.

Die Bodenpreisentwicklung in Eberstadt war über den Gesamtzeitraum von deutlichen Schwankungen geprägt. Besonders auffällig ist die Verdreifachung der Werte von 20 €/m² im Jahr 2000 auf das bisherige Maximum von 57 €/m² im Jahr 2021. Der stärkste Einzelanstieg ereignete sich 2003 mit einem Sprung um 28,6 Prozent auf 27 €/m², gefolgt von kontinuierlichen Steigerungen bis 2007. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterließ zwischen 2008 und 2009 deutliche Spuren mit einem Rückgang um insgesamt 11,8 Prozent auf 32 €/m².

In den vergangenen fünf Jahren zeigt sich ein volatileres Bild: Nach dem starken Wachstum zwischen 2016 und 2021, das den Bodenrichtwert von 42 €/m² auf den Höchststand von 57 €/m² katapultierte, folgte 2022 ein markanter Einbruch um 8,8 Prozent auf 52 €/m². Diese Korrektur setzte sich 2023 mit einem weiteren Rückgang fort, bevor 2024 wieder eine Erholung um 5,9 Prozent einsetzte. Trotz der aktuellen Stagnation liegt das Preisniveau weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt der 2000er und 2010er Jahre.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202157 €/m²7.5 %
202252 €/m²-8.8 %
202351 €/m²-1.9 %
202454 €/m²5.9 %
202554 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Weinsberg902.3 %3.7
Ellhofen721.4 %4.1
Erlenbach1471.4 %4.3
Langenbrettach630.0 %6.2
Lehrensteinsfeld681.5 %6.7
Neckarsulm1500.0 %6.8
Obersulm691.5 %7.2
Bretzfeld520.0 %8.7
Untergruppenbach591.7 %10.0
Hardthausen am Kocher730.0 %10.3
Heilbronn2680.0 %11.0
Flein1031.0 %11.8
Lauffen am Neckar653.2 %12.3
Neudenau462.2 %13.0
Öhringen610.0 %13.1

Sind die Grundstückspreise in Eberstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Eberstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Eberstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Eberstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Eberstadt gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Eberstadt?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Eberstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Eberstadt

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Eberstadt:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn

Marktplatz 1-5

75031 Eppingen

Website:

www.eppingen.de/digitales-rathaus/gemeinsamer-gutachterausschuss/

E-Mail:

gutachterausschuss@eppingen.de

Telefon:

07262 920-1254

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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