Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Eberstadt 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Eberstadt liegt bei 54 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 420 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Eberstadt entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 54 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 54 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Eberstadt wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Eberstadt werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 54 | 0.0 % | 30 | 420 |
| Landwirtschaft | 2,49 | 2.0 % | 0,25 | 4,2 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Eberstadt (2001-2026)
In Eberstadt liegt der aktuelle Bodenrichtwert für 2025 bei 54 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Nach dem Anstieg von 3 €/m² im Jahr 2024 zeigt sich somit eine Stabilisierung auf diesem Niveau.
Die Bodenpreisentwicklung in Eberstadt war über den Gesamtzeitraum von deutlichen Schwankungen geprägt. Besonders auffällig ist die Verdreifachung der Werte von 20 €/m² im Jahr 2000 auf das bisherige Maximum von 57 €/m² im Jahr 2021. Der stärkste Einzelanstieg ereignete sich 2003 mit einem Sprung um 28,6 Prozent auf 27 €/m², gefolgt von kontinuierlichen Steigerungen bis 2007. Die Finanz- und Wirtschaftskrise hinterließ zwischen 2008 und 2009 deutliche Spuren mit einem Rückgang um insgesamt 11,8 Prozent auf 32 €/m².
In den vergangenen fünf Jahren zeigt sich ein volatileres Bild: Nach dem starken Wachstum zwischen 2016 und 2021, das den Bodenrichtwert von 42 €/m² auf den Höchststand von 57 €/m² katapultierte, folgte 2022 ein markanter Einbruch um 8,8 Prozent auf 52 €/m². Diese Korrektur setzte sich 2023 mit einem weiteren Rückgang fort, bevor 2024 wieder eine Erholung um 5,9 Prozent einsetzte. Trotz der aktuellen Stagnation liegt das Preisniveau weiterhin deutlich über dem langjährigen Durchschnitt der 2000er und 2010er Jahre.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 57 €/m² | 7.5 % |
| 2022 | 52 €/m² | -8.8 % |
| 2023 | 51 €/m² | -1.9 % |
| 2024 | 54 €/m² | 5.9 % |
| 2025 | 54 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Weinsberg | 90 | 2.3 % | 3.7 |
| Ellhofen | 72 | 1.4 % | 4.1 |
| Erlenbach | 147 | 1.4 % | 4.3 |
| Langenbrettach | 63 | 0.0 % | 6.2 |
| Lehrensteinsfeld | 68 | 1.5 % | 6.7 |
| Neckarsulm | 150 | 0.0 % | 6.8 |
| Obersulm | 69 | 1.5 % | 7.2 |
| Bretzfeld | 52 | 0.0 % | 8.7 |
| Untergruppenbach | 59 | 1.7 % | 10.0 |
| Hardthausen am Kocher | 73 | 0.0 % | 10.3 |
| Heilbronn | 268 | 0.0 % | 11.0 |
| Flein | 103 | 1.0 % | 11.8 |
| Lauffen am Neckar | 65 | 3.2 % | 12.3 |
| Neudenau | 46 | 2.2 % | 13.0 |
| Öhringen | 61 | 0.0 % | 13.1 |
Sind die Grundstückspreise in Eberstadt mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Eberstadt sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Eberstadt gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Eberstadt kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Eberstadt gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Eberstadt?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Eberstadt zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Eberstadt
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Eberstadt:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn
Marktplatz 1-5
75031 Eppingen
Website:
www.eppingen.de/digitales-rathaus/gemeinsamer-gutachterausschuss/E-Mail:
gutachterausschuss@eppingen.deTelefon:
07262 920-1254Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss südwestlicher Landkreis Heilbronn.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Eberstadt erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS BW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim None anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Eberstadt werden vom None festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Eberstadts. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 25.06.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Eberstadt sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der None hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Eberstadt werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Eberstadt wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Eberstadt wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Eberstadt befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
