Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Ketsch 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Ketsch? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Ketsch finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Ketsch liegt bei 588 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 0,3% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 870 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 220 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Ketsch entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 588 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 586 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 0,3%.

Die Bodenrichtwerte für Ketsch wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Ketsch werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung5880.3 %220870
Gewerbe1700.0 %155175
Landwirtschaft5,830.0 %36,5
Forstwirtschaft0,70.0 %0,70,7

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Ketsch (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Ketsch liegt bei 588 €/m² und zeigt damit eine minimale Steigerung von 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. Diese geringe Veränderung setzt die Stabilisierung des Preisniveaus fort, die nach den deutlichen Schwankungen der vorangegangenen Jahre eingetreten ist.

Besonders markant zeigt sich die Entwicklung der letzten Jahre: Nach kontinuierlichen Steigerungen erreichten die Bodenrichtwerte 2021 mit 625 €/m² ihren bisherigen Höchststand. Dieser Anstieg war geprägt von überdurchschnittlichen jährlichen Zuwächsen, insbesondere 2017 mit 11,5 % und 2018 mit 8,2 %. Der drastische Einbruch 2022 um 9,6 % auf 565 €/m² stellte den stärksten Rückgang seit der Finanzkrise dar und durchbrach den langjährigen Aufwärtstrend abrupt.

Über den gesamten Zeitraum seit 2000 hat sich das Preisniveau mehr als verdoppelt - von ursprünglich 223 €/m² auf die aktuellen 588 €/m². Auffällig sind dabei die Krisenreaktionen: Sowohl 2008/2009 als auch 2022/2023 führten externe Einflüsse zu temporären Preisrückgängen, bevor sich die Werte wieder stabilisierten. Der außergewöhnliche Anstieg 2003 um 24,2 % bleibt der stärkste Einzeljahressprung im betrachteten Zeitraum.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021625 €/m²7.0 %
2022565 €/m²-9.6 %
2023563 €/m²-0.4 %
2024586 €/m²4.1 %
2025588 €/m²0.3 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Schwetzingen8190.7 %3.2
Brühl (Baden)6150.0 %3.3
Edingen-Neckarhausen4971.0 %3.8
Hockenheim6200.3 %4.6
Oftersheim6902.4 %5.1
Plankstadt6072.7 %5.8
Leimen549-4.4 %7.6
Eppelheim700-0.7 %7.8
Altlußheim469-4.9 %8.1
Neulußheim5420.0 %8.3
Reilingen5201.6 %8.6
Sandhausen846-4.5 %9.1
Walldorf966-10.1 %10.8
Oberhausen-Rheinhausen419-1.6 %11.6
Heidelberg1.247-0.9 %12.8

Sind die Grundstückspreise in Ketsch mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Ketsch sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Ketsch gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Ketsch kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Ketsch gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Ketsch?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Ketsch zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Ketsch

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Ketsch:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen

Hebelstr. 1

68723 Schwetzingen

Website:

www.schwetzingen.de

E-Mail:

gutachterausschuss@schwetzingen.de

Telefon:

06202 87-125

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Bezirk Schwetzingen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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