Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Stimpfach 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Stimpfach liegt bei 50 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Stimpfach entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 50 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 50 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Stimpfach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Stimpfach werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 50 | 0.0 % | 50 | 50 |
| Landwirtschaft | 3,25 | 0.0 % | 2,3 | 4,2 |
| Forstwirtschaft | 0,7 | 0.0 % | 0,7 | 0,7 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Stimpfach (2001-2026)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Stimpfach liegt bei 50 €/m² und verzeichnet gegenüber dem Vorjahr eine Stagnation von 0,0 %.
Die Entwicklung über den gesamten Betrachtungszeitraum zeigt eine bemerkenswerte Wertsteigerung von 19 €/m² im Jahr 2000 auf 50 €/m² im Jahr 2025, was einem Gesamtanstieg von 163,2 % entspricht. Besonders auffällig war die frühe Wachstumsphase zwischen 2002 und 2003, als der Bodenrichtwert binnen eines Jahres um 25,0 % auf 25 €/m² anstieg. Nach einer längeren Phase moderater Schwankungen setzte ab 2015 eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung ein, die den Wert von 36 €/m² auf den Höchststand von 53 €/m² im Jahr 2021 führte.
Die jüngste Entwicklung ist geprägt von deutlichen Verwerfungen: Nach dem Rekordwert von 2021 folgte 2022 ein markanter Einbruch um 9,4 % auf 48 €/m², der größte Rückgang seit 2008. Diese Korrektur blieb 2023 bestehen, bevor 2024 eine leichte Erholung um 4,2 % auf das aktuelle Niveau einsetzte. Die Phase zwischen 2016 und 2021 war besonders dynamisch und verzeichnete ausschließlich Zuwächse mit Spitzenwerten von über 10,0 % in den Jahren 2017 und 2018.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 53 €/m² | 8.2 % |
| 2022 | 48 €/m² | -9.4 % |
| 2023 | 48 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 50 €/m² | 4.2 % |
| 2025 | 50 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Crailsheim | 34 | 0.0 % | 8.8 |
| Frankenhardt | 28 | -3.4 % | 12.8 |
| Rosenberg (Württemberg) | 77 | 0.0 % | 14.3 |
| Ellwangen (Jagst) | 199 | 0.5 % | 15.3 |
| Kirchberg an der Jagst | 45 | 0.0 % | 17.9 |
| Bühlertann | 17 | 0.0 % | 18.9 |
| Vellberg | 28 | 0.0 % | 19.1 |
| Ilshofen | 47 | 0.0 % | 19.9 |
| Rainau | 136 | 0.0 % | 20.1 |
| Neuler | 133 | 0.0 % | 20.3 |
| Adelmannsfelden | 92 | 1.1 % | 21.4 |
| Bühlerzell | 25 | 0.0 % | 21.5 |
| Hüttlingen | 41 | 0.0 % | 23.0 |
| Obersontheim | 46 | 0.0 % | 23.2 |
| Unterschneidheim | 85 | 1.2 % | 23.6 |
Sind die Grundstückspreise in Stimpfach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Stimpfach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Stimpfach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Stimpfach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Stimpfach gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Stimpfach?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Stimpfach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Stimpfach
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Stimpfach:
Adresse:
Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim
Marktplatz 1
74564 Crailsheim
Website:
www.crailsheim.deE-Mail:
gutachterausschuss@crailsheim.deTelefon:
07951 403-0Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss Altkreis Crailsheim.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
