Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Eimen 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Eimen liegt bei 10 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 26 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 7 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Eimen entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 10 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 10 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Eimen wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Eimen werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 10 | 0.0 % | 7 | 26 |
| Gewerbe | 10 | 0.0 % | 10 | 10 |
| Landwirtschaft | 1,73 | -3.9 % | 0,9 | 3,45 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,45 | 0,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Eimen (2001-2026)
Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Eimen liegt aktuell bei 10 €/m². Gegenüber dem Vorjahr blieb der Wert im Jahr 2026 unverändert (0,0 %), nachdem er im Jahr 2025 noch um 1 €/m² beziehungsweise 11,1 % gestiegen war.
Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 3 €/m² auf 10 €/m² mehr als verdreifacht, was einem Zuwachs von 7 €/m² entspricht. Die stärksten prozentualen Anstiege fielen in die frühen 2000er-Jahre, als der Wert 2002 um 33,3 % und 2003 um 25,0 % zulegte. Zwischen 2007 und 2014 verharrte der Bodenrichtwert acht Jahre lang konstant bei 6 €/m².
In den vergangenen fünf Jahren bewegte sich der Wert in einem engen Korridor zwischen 9 €/m² und 10 €/m². Nach dem Anstieg auf 10 €/m² im Jahr 2021 gab der Bodenrichtwert 2022 um 1 €/m² beziehungsweise 10,0 % auf 9 €/m² nach, der einzige Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Dieses Niveau blieb 2023 und 2024 unverändert, bevor 2025 mit 10 €/m² der Höchststand von 2021 wieder erreicht wurde.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2022 | 9 €/m² | -10.0 % |
| 2023 | 9 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 9 €/m² | 0.0 % |
| 2025 | 10 €/m² | 11.1 % |
| 2026 | 10 €/m² | 0.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Niedersachsen.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Delligsen | 35 | 0.0 % | 6.6 |
| Stadtoldendorf | 46 | 0.0 % | 8.1 |
| Eschershausen | 36 | 0.0 % | 9.3 |
| Deensen | 15 | 0.0 % | 11.3 |
| Einbeck | 28 | 0.0 % | 11.7 |
| Alfeld (Leine) | 60 | 0.0 % | 12.5 |
| Sibbesse | 40 | 0.0 % | 13.4 |
| Dassel | 26 | 0.0 % | 13.4 |
| Dielmissen | 10 | 0.0 % | 13.6 |
| Duingen | 28 | 0.0 % | 14.2 |
| Golmbach | 10 | 0.0 % | 14.9 |
| Kirchbrak | 11 | 0.0 % | 14.9 |
| Heinade | 10 | 0.0 % | 16.1 |
| Freden (Leine) | 35 | 0.0 % | 16.4 |
| Bevern (Holzminden) | 24 | 0.0 % | 17.4 |
Sind die Grundstückspreise in Eimen mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Eimen sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Eimen gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Eimen kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Eimen gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Eimen?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Eimen zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Eimen
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Eimen:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Holzminden
Böntalstraße 44
37603 Holzminden
Website:
https://www.lgln.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns_amp_organisation/organisation_amp_kontakt/rd_northeim/geschaftsstelle_gutachterausschuss/geschaftsstelle-des-gutachterausschusses-103480.htmlE-Mail:
gag-nom@lgln.niedersachsen.deTelefon:
05531 1299-0Fax:
05531 1299-60Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Holzminden.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Die Bodenrichtwerte für Eimen erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Holzminden anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Eimen werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Holzminden festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Eimens. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Eimen sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Holzminden hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Eimen werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Eimen wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Eimen wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Eimen befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
- © Daten der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte 2026, dl-de/by-2-0, Quelle: www.bodenrichtwerte-boris.de
