Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Uckerland 2025

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2025 für Uckerland? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Wann werden die Bodenrichtwerte für 2026 veröffentlicht? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Uckerland finden Sie im Folgenden.
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20.10.2025
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Uckerland liegt bei 6 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 6 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2025 für Uckerland entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 6 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 6 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Uckerland wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Uckerland werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung60.0 %620
Landwirtschaft1,73.0 %0,833,1
Forstwirtschaft0,5-37.5 %0,320,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Uckerland (2001-2025)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Uckerland liegt bei 6 €/m² und blieb gegenüber dem Vorjahr 2024 unverändert. Nach dem Anstieg um 1 €/m² im Jahr 2024 zeigt sich damit eine Stabilisierung auf dem erreichten Niveau.

Die Entwicklung der vergangenen Jahre war von moderaten, aber stetigen Wertsteigerungen geprägt. Von 2017 bis 2021 erfolgte eine kontinuierliche Aufwärtsbewegung von 5 auf 6 €/m², unterbrochen nur durch einen temporären Rückgang auf 5 €/m² in den Jahren 2022 und 2023. Besonders auffällig war der Sprung von 2021 auf 2022, als der Bodenrichtwert zunächst um 16,7 % fiel, bevor er 2024 wieder das Niveau von 2021 erreichte.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum seit 2000 zeigt sich eine bemerkenswerte Entwicklung: Ausgehend von 2 €/m² hat sich der Bodenrichtwert auf aktuell 6 €/m² verdreifacht. Charakteristisch für Uckerland sind längere Phasen der Preisstabilität, die von punktuellen Anstiegen unterbrochen werden. So blieben die Werte beispielsweise von 2004 bis 2006 sowie von 2009 bis 2012 konstant bei 3 €/m². Der stärkste prozentuale Anstieg erfolgte 2003 mit einem Sprung um 50,0 % von 2 auf 3 €/m², während 2008 mit einem Rückgang um 25,0 % die deutlichste Korrektur zu verzeichnen war.

JahrBodenrichtwertVeränderung
20216 €/m²20.0 %
20225 €/m²-16.7 %
20235 €/m²0.0 %
20246 €/m²20.0 %
20256 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Prenzlau90.0 %14.2
Nordwestuckermark60.0 %15.0
Brüssow60.0 %25.8
Boitzenburger Land80.0 %26.7
Oberuckersee70.0 %28.5
Gramzow70.0 %31.0
Gerswalde110.0 %32.1

Sind die Grundstückspreise in Uckerland mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Uckerland sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Uckerland gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Uckerland kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Uckerland gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Uckerland?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Uckerland zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Uckerland

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Uckerland:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark

Dammweg 11

16303 Schwedt/Oder

Website:

https://www.uckermark.de/Vermessen-Bauen-Bewahren/Kataster-Vermessung/Grundst%C3%BCckswerte/

E-Mail:

gaa@uckermark.de

Telefon:

03332 58023 13

Fax:

03332 58023 50

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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