Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Oberuckersee 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Oberuckersee? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Oberuckersee finden Sie im Folgenden.
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13.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Oberuckersee liegt bei 8 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 50 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 6 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Oberuckersee entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 8 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 8 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Oberuckersee wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 03.03.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Oberuckersee werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung80.0 %650
Landwirtschaft1,73.0 %0,752,5
Forstwirtschaft0,5-37.5 %0,30,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Oberuckersee (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Oberuckersee liegt aktuell bei 8 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach dem Anstieg von 7 €/m² auf 8 €/m² im Jahr 2024 zeigt sich die Entwicklung vorerst stabil.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2025 entwickelten sich die Bodenrichtwerte von anfänglich 3 €/m² auf das aktuelle Niveau, was einem Gesamtanstieg von 167 % entspricht. Besonders auffällig sind dabei die ungewöhnlich hohen Sprünge in einzelnen Jahren: Der stärkste relative Zuwachs erfolgte 2003 mit 33,3 %, als der Wert von 3 €/m² auf 4 €/m² kletterte. Weitere markante Anstiege zeigten sich 2007 und 2010 mit jeweils 25,0 %.

Die jüngere Entwicklung seit 2020 verlief wechselhaft mit längeren Stagnationsphasen. Nach vier Jahren konstanter Werte bei 7 €/m² folgte 2021 ein Anstieg auf 8 €/m², bevor 2022 ein Rückgang auf 7 €/m² eintrat. Der erneute Sprung auf 8 €/m² im Jahr 2024 zeigt eine Zunahme um 14,3 % gegenüber 2023. Bemerkenswert ist der einzige Rückgang im Jahr 2009 mit minus 20,0 %, der jedoch bereits 2010 wieder vollständig kompensiert wurde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
20218 €/m²14.3 %
20227 €/m²-12.5 %
20237 €/m²0.0 %
20248 €/m²14.3 %
20258 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Brandenburg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Gramzow70.0 %8.7
Gerswalde110.0 %9.9
Prenzlau90.0 %14.5
Angermünde80.0 %18.4
Milmersdorf80.0 %18.9
Nordwestuckermark60.0 %19.0
Casekow60.0 %19.8
Boitzenburger Land80.0 %22.9
Penkun110.0 %24.0
Schwedt80.0 %24.5
Brüssow60.0 %27.5
Templin110.0 %27.9
Joachimsthal1044.0 %28.3
Uckerland60.0 %28.5
Gartz (Oder)60.0 %31.5

Sind die Grundstückspreise in Oberuckersee mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Oberuckersee sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Oberuckersee gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Oberuckersee kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Oberuckersee gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Oberuckersee?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Oberuckersee zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Brandenburg können Sie über BORIS Brandenburg, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Brandenburg.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Oberuckersee

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Oberuckersee:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark

Dammweg 11

16303 Schwedt/Oder

Website:

https://www.uckermark.de/Vermessen-Bauen-Bewahren/Kataster-Vermessung/Grundst%C3%BCckswerte/

E-Mail:

gaa@uckermark.de

Telefon:

03332 58023 13

Fax:

03332 58023 50

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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