Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Adelsheim 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Adelsheim? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Adelsheim finden Sie im Folgenden.
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16.02.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Adelsheim liegt bei 19 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 160 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 9 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Adelsheim entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 19 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 19 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Adelsheim wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Adelsheim werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung190.0 %9160
Gewerbe80.0 %733
Landwirtschaft1,173.5 %0,251,8
Forstwirtschaft0,620.0 %0,50,75

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Adelsheim (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Adelsheim liegt bei 19 €/m² und zeigt damit für 2024 eine Stagnation gegenüber dem Vorjahr mit einer Veränderung von 0,0 %. Im Jahr 2024 war noch ein moderater Anstieg um 1 €/m² oder 5,6 % zu verzeichnen gewesen.

Die Entwicklung der Bodenrichtwerte in Adelsheim zeigt über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 einen kontinuierlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 7 €/m² auf aktuell 19 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 171,4 % entspricht. Besonders auffällig sind die sprunghaften Anstiege in den Jahren 2003 mit plus 28,6 % und 2005 mit plus 22,2 %, die den Wert von 7 auf 11 €/m² katapultierten. Nach 2009 folgte eine Phase relativer Stabilität mit nur geringfügigen jährlichen Anpassungen um jeweils 1 €/m².

In den vergangenen fünf Jahren entwickelten sich die Bodenrichtwerte deutlich volatiler. Nach dem Höchststand von 20 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein ungewöhnlicher Rückgang um 10,0 % auf 18 €/m² - der erste nennenswerte Preisrückgang seit 2009. Die Jahre 2023 bis 2025 zeigen eine Seitwärtsbewegung zwischen 18 und 19 €/m², wobei die Dynamik der Vorjahre mit regelmäßigen Steigerungen von 12,5 % bis 14,3 % zwischen 2017 und 2018 deutlich abgeflacht ist.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202120 €/m²11.1 %
202218 €/m²-10.0 %
202318 €/m²0.0 %
202419 €/m²5.6 %
202519 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Roigheim280.0 %5.1
Osterburken160.0 %6.3
Widdern410.0 %7.2
Seckach250.0 %7.4
Möckmühl490.0 %7.8
Schefflenz200.0 %7.9
Ravenstein220.0 %10.1
Jagsthausen360.0 %10.3
Rosenberg (Baden)157.1 %10.4
Schöntal200.0 %10.9
Billigheim264.0 %11.8
Neudenau462.2 %13.1
Elztal230.0 %13.7
Hardthausen am Kocher730.0 %13.9
Buchen (Odenwald)195.6 %14.8

Sind die Grundstückspreise in Adelsheim mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Adelsheim sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Adelsheim gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Adelsheim kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Adelsheim gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Adelsheim?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Adelsheim zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Adelsheim

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Adelsheim:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis

Hauptstraße 9

74821 Mosbach

Website:

www.mosbach.de

E-Mail:

gutachterausschuss@mosbach.de

Telefon:

06261 82-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Neckar-Odenwald-Kreis.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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