Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Zell am Harmersbach 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Zell am Harmersbach liegt bei 74 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 260 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Zell am Harmersbach entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 74 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 74 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.
Die Bodenrichtwerte für Zell am Harmersbach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Zell am Harmersbach werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 74 | 0.0 % | 20 | 260 |
| Gewerbe | 70 | 0.0 % | 5 | 70 |
| Landwirtschaft | 2,1 | -30.0 % | 0,3 | 4,5 |
| Forstwirtschaft | 0,5 | 0.0 % | 0,5 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Zell am Harmersbach (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Zell am Harmersbach beträgt aktuell 74 €/m² und blieb damit gegenüber dem Vorjahr unverändert. Nach einem moderaten Anstieg um 4,2 % im Jahr 2024 stagniert die Entwicklung auf diesem Niveau.
Die langfristige Entwicklung seit 2000 zeigt einen deutlichen Aufwärtstrend von ursprünglich 28 €/m² auf das heutige Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 164 % über 25 Jahre entspricht. Besonders auffällig war der Preissprung im Jahr 2003 mit einem Anstieg um 27,6 %, der den Bodenrichtwert von 29 auf 37 €/m² katapultierte. Die Finanzkrise 2008/2009 hinterließ temporäre Spuren mit einem Rückgang auf 45 €/m², bevor sich die Werte wieder stabilisierten.
Die Jahre 2016 bis 2021 prägten eine Phase kontinuierlicher Wertsteigerungen, in der sich der Bodenrichtwert von 58 auf 78 €/m² entwickelte - dem bisherigen Höchststand. Besonders dynamisch verliefen die Jahre 2017 und 2018 mit Zuwächsen von jeweils über 9 %. Der markante Einbruch um 9,0 % im Jahr 2022 auf 71 €/m² unterbrach diese Entwicklung abrupt, gefolgt von einer Stagnation 2023. Die aktuelle Erholung auf 74 €/m² seit 2024 deutet auf eine vorsichtige Stabilisierung hin, bleibt aber noch 5 % unter dem Rekordniveau von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 78 €/m² | 6.8 % |
| 2022 | 71 €/m² | -9.0 % |
| 2023 | 71 €/m² | 0.0 % |
| 2024 | 74 €/m² | 4.2 % |
| 2025 | 74 €/m² | 0.0 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Fischerbach | 26 | 4.0 % | 4.8 |
| Biberach | 37 | 0.0 % | 5.5 |
| Haslach im Kinzigtal | 79 | 0.0 % | 6.6 |
| Oberharmersbach | 46 | 2.2 % | 6.9 |
| Steinach (Ortenaukreis) | 47 | 0.0 % | 7.6 |
| Gengenbach | 62 | -45.6 % | 7.9 |
| Nordrach | 41 | 2.5 % | 8.1 |
| Hausach | 92 | -1.1 % | 8.2 |
| Berghaupten | 96 | 0.0 % | 10.2 |
| Oberwolfach | 60 | 0.0 % | 10.4 |
| Hofstetten (Baden) | 42 | 2.4 % | 11.1 |
| Seelbach | 31 | 0.0 % | 11.2 |
| Mühlenbach | 20 | 0.0 % | 12.1 |
| Ohlsbach | 140 | 0.0 % | 12.5 |
| Schuttertal | 17 | 0.0 % | 13.7 |
Sind die Grundstückspreise in Zell am Harmersbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Zell am Harmersbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Zell am Harmersbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Zell am Harmersbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Zell am Harmersbach gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Zell am Harmersbach?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Zell am Harmersbach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Zell am Harmersbach
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Zell am Harmersbach:
Adresse:
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Hauptstraße 90
77654 Offenburg
Website:
www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschussE-Mail:
gutachterausschuss@offenburg.deTelefon:
0781 82-2323Fax:
Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
