Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Gengenbach 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Gengenbach? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Gengenbach finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Gengenbach liegt bei 63 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 45,2% gefallen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 430 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Gengenbach entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 63 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 52 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 115 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Rückgang von 45,2%.

Die Bodenrichtwerte für Gengenbach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Gengenbach werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung63-45.2 %40430
Gewerbe810.0 %7595
Landwirtschaft2,26-21.5 %0,38
Forstwirtschaft1-33.3 %0,51

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Gengenbach (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Gengenbach beträgt 63 €/m² für das Jahr 2025, was einem drastischen Rückgang von 52 €/m² oder 45,2 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Entwicklung stellt die markanteste Veränderung im gesamten Beobachtungszeitraum seit 2000 dar.

Die Bodenrichtwerte zeigten von 2000 bis 2021 einen nahezu kontinuierlichen Aufwärtstrend mit nur wenigen Unterbrechungen. Besonders auffällig war der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 um 23,9 % auf 57 €/m² sowie die Phase zwischen 2016 und 2018, in der die Werte von 90 €/m² auf 108 €/m² kletterten. Den historischen Höchststand erreichten die Bodenrichtwerte mit 122 €/m² im Jahr 2021, nachdem sie sich seit dem Jahr 2000 nahezu verdreifacht hatten.

Nach diesem Höhepunkt setzte eine Trendwende ein: 2022 fielen die Werte erstmals seit der Finanzkrise deutlich um 9,8 % auf 110 €/m² und stagnierten 2023 auf diesem Niveau. Die zwischenzeitliche Erholung auf 115 €/m² im Jahr 2024 erwies sich als kurzlebig, da der massive Einbruch im Jahr 2025 die Bodenrichtwerte auf ein Niveau zurückführte, das zuletzt um 2005 beobachtet wurde.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021122 €/m²7.0 %
2022110 €/m²-9.8 %
2023110 €/m²0.0 %
2024115 €/m²4.5 %
202563 €/m²-45.2 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Berghaupten960.0 %4.2
Ohlsbach1400.0 %4.6
Nordrach412.5 %5.5
Ortenberg (Baden)1571.3 %6.6
Zell am Harmersbach741.4 %7.9
Biberach370.0 %8.3
Durbach1330.0 %8.8
Hohberg1190.8 %9.2
Oberharmersbach462.2 %9.4
Offenburg183-1.1 %10.3
Friesenheim422.4 %10.6
Fischerbach264.0 %12.6
Seelbach310.0 %13.0
Steinach (Ortenaukreis)470.0 %13.4
Schutterwald2703.8 %13.4

Sind die Grundstückspreise in Gengenbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Gengenbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Gengenbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Gengenbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Gengenbach gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Gengenbach?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Gengenbach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Gengenbach

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Gengenbach:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal

Hauptstraße 90

77654 Offenburg

Website:

www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschuss

E-Mail:

gutachterausschuss@offenburg.de

Telefon:

0781 82-2323

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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