Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Fischerbach 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Fischerbach? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Fischerbach finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Fischerbach liegt bei 26 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 260 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 20 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Fischerbach entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 26 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 26 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Fischerbach wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Fischerbach werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung260.0 %20260
Gewerbe700.0 %7070
Landwirtschaft1,240.0 %0,38
Forstwirtschaft0,60.0 %0,51

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Fischerbach (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Fischerbach liegt im Jahr 2025 bei 26 €/m² und stagniert damit gegenüber dem Vorjahr ohne Veränderung. Nach einem moderaten Anstieg um 4,0 % im Jahr 2024 verharrt der Wert nun auf dem erreichten Niveau.

Die Entwicklung seit 2000 zeigt eine bemerkenswerte Dynamik mit mehreren ausgeprägten Phasen. Besonders auffällig ist die starke Wachstumsperiode in den frühen 2000er Jahren, als der Bodenrichtwert von 9 €/m² im Jahr 2000 auf 17 €/m² im Jahr 2007 anstieg. Den größten Sprung verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Anstieg um 30,0 % von 10 auf 13 €/m². Nach einem zwischenzeitlichen Rückgang während der Finanzkrisenzeit 2008 und 2009 auf 15 €/m² stabilisierte sich der Wert bei 16 €/m² und verharrte dort mehrere Jahre.

Eine neue Wachstumsphase begann 2016 und führte zu einer kontinuierlichen Aufwärtsentwicklung bis 2021. In diesem Zeitraum stieg der Bodenrichtwert von 20 €/m² auf den bisherigen Höchststand von 27 €/m² im Jahr 2021. Bemerkenswert ist jedoch der deutliche Rückgang um 7,4 % im Jahr 2022 auf 25 €/m², gefolgt von einer Stagnation 2023. Diese Korrektur unterbrach den zuvor robusten Aufwärtstrend der letzten Jahre und markiert eine Phase der Konsolidierung in der jüngsten Entwicklung.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202127 €/m²8.0 %
202225 €/m²-7.4 %
202325 €/m²0.0 %
202426 €/m²4.0 %
202526 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Hausach92-1.1 %3.5
Haslach im Kinzigtal790.0 %3.9
Zell am Harmersbach741.4 %4.8
Steinach (Ortenaukreis)470.0 %7.6
Mühlenbach200.0 %8.0
Oberharmersbach462.2 %8.4
Biberach370.0 %8.7
Oberwolfach600.0 %8.7
Hofstetten (Baden)422.4 %8.9
Gutach (Schwarzwaldbahn)410.0 %9.5
Wolfach410.0 %10.5
Biederbach761.3 %11.5
Nordrach412.5 %11.7
Gengenbach62-45.6 %12.6
Seelbach310.0 %13.4

Sind die Grundstückspreise in Fischerbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Fischerbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Fischerbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Fischerbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Fischerbach gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Fischerbach?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Fischerbach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Fischerbach

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Fischerbach:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal

Hauptstraße 90

77654 Offenburg

Website:

www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschuss

E-Mail:

gutachterausschuss@offenburg.de

Telefon:

0781 82-2323

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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