Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Osnabrück Atter 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Osnabrück-Atter? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Osnabrück-Atter finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt
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14 min.
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19.10.2026
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4.8 (330)
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Osnabrück-Atter liegt bei 238 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 470 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 55 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Aktuelle Bodenrichtwerte für Osnabrück-Atter 2026

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 238 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 238 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Osnabrück-Atter wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.02.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Osnabrück werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2027 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2380.0 %55470
Gewerbe700.0 %50100
Landwirtschaft6,5-3.7 %3,511
Forstwirtschaft10.0 %11,2

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Osnabrück-Atter (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Osnabrück-Atter liegt im Jahr 2026 bei 238 €/m² und stagniert damit gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber 2024 bedeutet dies jedoch eine Erholung mit einem Anstieg von 10 €/m² beziehungsweise 4,4 % im Jahr 2025.

Über den gesamten Betrachtungszeitraum von 2000 bis 2026 zeigt sich eine deutliche Wertsteigerung von 90 €/m² auf 238 €/m², was einer Zunahme von 164,4 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, in der die Bodenrichtwerte von 186 €/m² auf 254 €/m² kletterten – der höchste jemals erreichte Wert. Hervorzuheben ist das Jahr 2017 mit einem Zuwachs von 22 €/m² (11,8 %), gefolgt von 2018 mit plus 17 €/m² (8,2 %).

Der markanteste Einbruch erfolgte im Jahr 2022 mit einem Rückgang von 25 €/m² (-9,8 %) auf 229 €/m², dem stärksten absoluten und relativen Wertverlust im gesamten Zeitraum. Nach zwei Jahren Stagnation auf diesem Niveau deutet die Entwicklung 2025 auf eine Stabilisierung hin. Auffällig ist auch der außergewöhnliche Sprung im Jahr 2003 mit einem Anstieg von 24 €/m² (25,3 %), der die bis dahin größte Einzeljahressteigerung darstellte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2022229 €/m²-9.8 %
2023229 €/m²0.0 %
2024228 €/m²-0.4 %
2025238 €/m²4.4 %
2026238 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Osnabrück

Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Osnabrück.
Stadtteil⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Eversburg2853.6 %2.7
Westerberg5450.0 %3.7
Weststadt4900.0 %4.1
Hafen2850.0 %4.1
Hellern3100.0 %4.2
Pye2100.0 %4.2
Katharinenviertel5200.0 %5.4
Wüste4200.0 %5.5
Sonnenhügel3050.0 %6.1
Innenstadt5450.0 %6.3

Sind die Grundstückspreise in Osnabrück-Atter mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Osnabrück-Atter sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Osnabrück-Atter gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Osnabrück-Atter kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Osnabrück-Atter gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Osnabrück-Atter

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Osnabrück zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Niedersachsen können Sie über BORIS Niedersachsen, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS Niedersachsen.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Osnabrück

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Osnabrück:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Osnabrück.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Fragen und Antworten rund um Bodenrichtwerte für Osnabrück Atter

Die Bodenrichtwerte für Osnabrück erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS Niedersachsen nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Osnabrück anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Osnabrück werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Osnabrück festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Osnabrücks. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.02.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2027 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Osnabrück sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Osnabrück hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2027 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2027 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Osnabrück werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Osnabrück wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Osnabrück wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Osnabrück befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen