Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Mülheim an der Ruhr Saarn 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Mülheim an der Ruhr-Saarn liegt bei 357 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4.1% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 820 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 145 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Mülheim an der Ruhr-Saarn 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 357 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 14 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 343 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,1%.
Die Bodenrichtwerte für Mülheim an der Ruhr-Saarn wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Mülheim an der Ruhr werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 358 | 4.1 % | 145 | 820 |
| Gewerbe | 133 | 0.0 % | 50 | 200 |
| Landwirtschaft | 5,02 | 0.0 % | 2,8 | 9 |
| Forstwirtschaft | 1 | 0.0 % | 0,8 | 1,5 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Mülheim an der Ruhr-Saarn (2001-2025)
Der aktuelle Bodenrichtwert in Mülheim an der Ruhr-Saarn liegt bei 357 €/m² und verzeichnet damit eine Steigerung von 14 €/m² oder 4,1 % gegenüber dem Vorjahr. Diese Entwicklung setzt die Erholung nach dem deutlichen Rückgang in 2022 fort.
Die langfristige Entwicklung zeigt einen kontinuierlichen Aufwärtstrend von 130 €/m² im Jahr 2000 auf das aktuelle Niveau. Besonders markant war die Wachstumsphase zwischen 2016 und 2021, in der sich die Bodenrichtwerte von 269 €/m² auf 366 €/m² erhöhten. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Zuwachs von 23,9 %, während 2017 mit 31 €/m² die höchste absolute Steigerung aufwies.
Eine deutliche Zäsur bildete das Jahr 2022 mit einem Rückgang um 36 €/m² oder 9,8 % - dem stärksten Einbruch im gesamten Beobachtungszeitraum. Nach der nahezu unveränderten Entwicklung 2023 stabilisiert sich der Markt seit 2024 wieder mit moderaten Zuwächsen. Der Höchststand von 366 €/m² aus dem Jahr 2021 wurde bisher nicht wieder erreicht, das aktuelle Niveau entspricht etwa dem Stand von 2020.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 366 €/m² | 7.3 % |
| 2022 | 330 €/m² | -9.8 % |
| 2023 | 329 €/m² | -0.3 % |
| 2024 | 343 €/m² | 4.3 % |
| 2025 | 357 €/m² | 4.1 % |

Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Mülheim an der Ruhr
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Mülheim an der Ruhr.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Broich | 402 | 3.3 % | 3.2 |
| Menden-Holthausen | 385 | 3.8 % | 4.4 |
| Altstadt I | 503 | 2.2 % | 5.2 |
| Speldorf | 415 | 3.5 % | 5.9 |
| Altstadt II | 408 | 3.0 % | 6.7 |
| Styrum | 333 | 3.1 % | 7.2 |
| Heißen | 350 | 3.2 % | 7.7 |
| Dümpten | 358 | 3.5 % | 8.7 |
Sind die Grundstückspreise in Mülheim an der Ruhr-Saarn mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Mülheim an der Ruhr-Saarn sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Mülheim an der Ruhr-Saarn gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Mülheim an der Ruhr-Saarn kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Mülheim an der Ruhr-Saarn gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mülheim an der Ruhr-Saarn
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Mülheim an der Ruhr zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Mülheim an der Ruhr
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Mülheim an der Ruhr:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mülheim an der Ruhr
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Website:
https://www.gars.nrw/muelheim-ruhrE-Mail:
gutachterausschuss@muelheim-ruhr.deTelefon:
0208/455-6205Fax:
0208/455-6299Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Mülheim an der Ruhr.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
