Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neuss Erfttal 2025
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neuss-Erfttal liegt bei 464 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 4.7% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 600 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 320 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Aktuelle Bodenrichtwerte für Neuss-Erfttal 2025
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 464 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 21 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 443 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 4,7%.
Die Bodenrichtwerte für Neuss-Erfttal wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Neuss werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 464 | 4.5 % | 320 | 600 |
| Landwirtschaft | 8,25 | 11.9 % | 5,5 | 11 |
| Forstwirtschaft | 1 | 0.0 % | 1 | 1 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neuss-Erfttal (2001-2025)
Der Bodenrichtwert in Neuss-Erfttal beträgt im Jahr 2025 464 €/m² und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 21 €/m² oder 4,7 % gestiegen. Diese Entwicklung setzt den Erholungstrend nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 fort.
Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2025 zeigt sich ein kontinuierlicher Aufwärtstrend mit einer Wertsteigerung von 168 €/m² auf 464 €/m², was einer Gesamtsteigerung von 176,2 % entspricht. Besonders auffällig ist das Jahr 2003 mit einem Sprung um 24,2 % auf 221 €/m², der den stärksten relativen Anstieg im gesamten Betrachtungszeitraum darstellt. Nach einer Phase der Konsolidierung folgte von 2016 bis 2021 eine dynamische Entwicklung, in der die Werte von 347 €/m² auf 472 €/m² kletterten - dem bisherigen Höchststand.
Der markanteste Einschnitt ereignete sich 2022 mit einem Rückgang um 45 €/m² auf 427 €/m², was einem Minus von 9,5 % entspricht. Nach einer minimalen Korrektur um 0,2 % im Jahr 2023 stabilisierte sich der Markt wieder und zeigt in den beiden jüngsten Jahren 2024 und 2025 mit Zuwächsen von 4,0 % und 4,7 % eine erneute Aufwärtsbewegung. Dennoch liegt das aktuelle Niveau noch unter dem Rekordwert von 2021.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 472 €/m² | 7.0 % |
| 2022 | 427 €/m² | -9.5 % |
| 2023 | 426 €/m² | -0.2 % |
| 2024 | 443 €/m² | 4.0 % |
| 2025 | 464 €/m² | 4.7 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Stadtteile in Neuss
Für detaillierte Informationen zu Bodenrichtwerten nach Nutzungsart, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in Neuss.| Stadtteil | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Norf | 420 | 4.0 % | 1.2 |
| Gnadental | 518 | 5.9 % | 1.3 |
| Selikum | 465 | 1.1 % | 1.6 |
| Grimlinghausen | 493 | 6.0 % | 2.0 |
| Weckhoven | 460 | 9.8 % | 2.2 |
| Augustinusviertel | 459 | 7.0 % | 2.3 |
| Reuschenberg | 480 | 6.0 % | 2.9 |
| Pomona | 459 | 5.0 % | 3.0 |
| Hammfeld | 340 | 4.3 % | 3.2 |
| Dreikönigenviertel | 647 | 4.5 % | 3.2 |
Sind die Grundstückspreise in Neuss-Erfttal mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Neuss-Erfttal sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neuss-Erfttal gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2025 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2024.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neuss-Erfttal kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neuss-Erfttal gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
So erhalten Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neuss-Erfttal
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neuss zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neuss
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neuss:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt
Klusetor 25
59555 Lippstadt
Website:
https://www.lippstadt.de/stadtraum/stadtentwicklung-und-bauen/gutachterausschuss-und-grundstuecksmarktbericht/E-Mail:
gutachterausschuss@stadt-lippstadt.deTelefon:
02941/980-612Fax:
02941/980-615Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Lippstadt.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
