Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Selfkant 2026
Zusammenfassung
- Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Selfkant liegt bei 89 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr um 6% gestiegen.
- Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 195 €/m².
- Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 65 €/m².
- Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.
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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Selfkant entwickelt?
Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 89 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 5 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 84 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 6%.
Die Bodenrichtwerte für Selfkant wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 06.02.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.
Die Bodenrichtwerte in Selfkant werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.
| Nutzart | ⌀ (€/m2) | △ (%) | MIN (€/m2) | MAX (€/m2) |
|---|---|---|---|---|
| Wohn- und Mischbebauung | 89 | 6.0 % | 65 | 195 |
| Gewerbe | 37 | 0.0 % | 25 | 40 |
| Landwirtschaft | 7,95 | 11.5 % | 7,8 | 8,5 |
| Forstwirtschaft | 0,6 | 20.0 % | 0,6 | 0,6 |
Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Selfkant (2001-2026)
Der Bodenrichtwert in Selfkant liegt aktuell bei 89 €/m² und verzeichnete damit gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 5 €/m², was einer Steigerung von 6,0 % entspricht.
Die langfristige Entwicklung zeigt eine bemerkenswerte Aufwärtsbewegung von 31 €/m² im Jahr 2000 auf das aktuelle Niveau. Besonders auffällig war der sprunghafte Anstieg im Jahr 2003 um 27,3 % auf 42 €/m², der die stärkste relative Veränderung im gesamten Beobachtungszeitraum darstellt. Nach einer kurzen Konsolidierungsphase zwischen 2008 und 2011, in der die Werte zwischenzeitlich auf 51 €/m² zurückgingen, setzte sich der Aufwärtstrend kontinuierlich fort.
Die jüngere Entwicklung seit 2015 war von einer deutlichen Beschleunigung geprägt. Von 60 €/m² stieg der Bodenrichtwert bis 2021 auf den bisherigen Höchstwert von 89 €/m². Besonders markant waren die Jahre 2016 bis 2018 mit Zuwächsen von 8,3 %, 12,3 % und 8,2 %. Eine temporäre Korrektur erfolgte 2022 und 2023, als die Werte auf 80 €/m² sanken - der stärkste absolute Rückgang seit der Finanzkrise 2008. Die Erholung in den Jahren 2024 und 2025 führte jedoch wieder zum Ausgangsniveau von 2021 zurück.
| Jahr | Bodenrichtwert | Veränderung |
|---|---|---|
| 2021 | 89 €/m² | 7.2 % |
| 2022 | 81 €/m² | -9.0 % |
| 2023 | 80 €/m² | -1.2 % |
| 2024 | 84 €/m² | 5.0 % |
| 2025 | 89 €/m² | 6.0 % |
Bodenrichtwerte benachbarter Städte
Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für
Bodenrichtwerte in NRW.| Stadt | ⌀ (€/m2) | △ (%) | Distanz (km) |
|---|---|---|---|
| Gangelt | 88 | 1.1 % | 6.8 |
| Waldfeucht | 75 | 2.7 % | 8.3 |
| Heinsberg | 115 | 0.0 % | 13.7 |
| Geilenkirchen | 90 | 1.1 % | 15.6 |
| Übach-Palenberg | 129 | 4.9 % | 16.5 |
| Wassenberg | 115 | 0.9 % | 18.7 |
| Herzogenrath | 173 | 1.2 % | 21.4 |
| Baesweiler | 144 | 0.7 % | 21.7 |
| Hückelhoven | 106 | 1.0 % | 21.8 |
| Alsdorf | 153 | 4.8 % | 24.6 |
| Linnich | 126 | 0.0 % | 25.7 |
| Niederkrüchten | 118 | 0.0 % | 26.2 |
| Wegberg | 113 | 0.0 % | 26.6 |
| Würselen | 194 | 3.2 % | 26.8 |
| Aldenhoven | 132 | 0.0 % | 27.4 |
Sind die Grundstückspreise in Selfkant mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?
Die Grundstückspreise in Selfkant sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Selfkant gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.
Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.
Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.
Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.
Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Selfkant kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Selfkant gut einschätzen kann.
Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:
Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Selfkant?
Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Selfkant zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:
1. Online-Bodenrichtwertkarten
In Nordrhein-Westfalen können Sie über BORIS NRW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS NRW.
2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Selfkant
Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Selfkant:
Adresse:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg
Valkenburger Straße 45
52525 Heinsberg
Website:
https://www.gars.nrw/heinsbergE-Mail:
gutachterausschuss@kreis-heinsberg.deTelefon:
02452/136-224Fax:
02452/136-295Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg.
3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt
Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.
Aktuelle Immobilienpreise in Selfkant
Neben den Bodenrichtwerten sind auch die aktuellen Immobilienpreise für Käufer und Verkäufer von entscheidender Bedeutung. Während Bodenrichtwerte eine wichtige Orientierungshilfe darstellen, spiegeln die tatsächlichen Immobilienpreise die aktuellen Marktgegebenheiten für Häuser und Wohnungen wider.
Die Immobilienpreise in Selfkant variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Zustand der Immobilie erheblich. Sowohl beim Kauf als auch bei der Miete von Häusern und Wohnungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, die über den reinen Bodenrichtwert hinausgehen.
Hier finden Sie die aktuellen Immobilienpreise in Selfkant für Kauf und Miete für Häuser und Wohnungen.
Die Bodenrichtwerte für Selfkant erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS NRW nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg anfragen.
Die Bodenrichtwerte in Selfkant werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg festgelegt.
Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Selfkants. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.
Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 06.02.2025 für den Stichtag 01.01.2025 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 steht aktuell noch nicht fest.
Die Bodenrichtwerte in Selfkant sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Heinsberg hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2026 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2026 ausgegangen werden.
Die Bodenrichtwerte für Selfkant werden jährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.
Der Bodenrichtwert in Selfkant wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.
Die Bodenrichtwertkarte für Selfkant wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.
Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Selfkant befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.
