Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Flammersfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Flammersfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Flammersfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Flammersfeld liegt bei 82 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 13,9% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 95 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 32 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Flammersfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 82 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 10 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 72 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 13,9%.

Die Bodenrichtwerte für Flammersfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Flammersfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung8213.9 %3295
Gewerbe3525.0 %3238
Landwirtschaft1,159.5 %0,951,3
Forstwirtschaft0,4512.5 %0,450,45

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Flammersfeld (2001-2026)

Der Bodenrichtwert in Flammersfeld beträgt aktuell 82 €/m² (Stand 2026). Gegenüber dem Wert von 72 €/m² im Jahr 2024 entspricht das einem Anstieg um 10 €/m² beziehungsweise 13,9 %. Der Wert liegt damit auf dem höchsten Niveau des gesamten Betrachtungszeitraums.

Über den Gesamtzeitraum seit 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 27 €/m² auf 82 €/m² mehr als verdreifacht. Die stärkste Steigerung innerhalb eines Jahres verzeichnete 2003 mit einem Plus von 24,1 % (von 29 auf 36 €/m²). Rückgänge traten 2008 mit -6,2 % und 2009 mit -4,4 % auf, danach stagnierte der Wert von 2010 bis 2012 bei 46 €/m². Ab 2013 setzte ein überwiegend kontinuierlicher Anstieg ein, der 2017 mit 12,5 % (von 56 auf 63 €/m²) einen Höhepunkt erreichte.

In den letzten fünf Jahren stieg der Bodenrichtwert zunächst von 71 €/m² (2020) auf 76 €/m² (2021). Im Jahr 2022 folgte mit -9,2 % (von 76 auf 69 €/m²) der deutlichste Rückgang seit 2008. Nach einer Stagnation bei 69 €/m² im Jahr 2023 stieg der Wert 2024 auf 72 €/m² und bis 2026 auf 82 €/m². Für das Jahr 2025 liegt kein Wert vor.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202176 €/m²7.0 %
202269 €/m²-9.2 %
202369 €/m²0.0 %
202472 €/m²4.3 %
202682 €/m²13.9 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Neitersen590.0 %4.8
Asbach (Westerwald)1170.0 %6.4
Weyerbusch970.0 %6.7
Horhausen (Westerwald)1360.0 %7.0
Dürrholz700.0 %7.6
Puderbach990.0 %8.0
Steimel670.0 %8.0
Neustadt (Wied)940.0 %8.6
Altenkirchen (Westerwald)1090.0 %8.9
Oberhonnefeld-Gierend1200.0 %10.1
Buchholz (Westerwald)1540.0 %10.2
Breitscheid (Westerwald)850.0 %10.5
Raubach900.0 %11.2
Urbach (Westerwald)900.0 %11.3
Windhagen1730.0 %11.8

Sind die Grundstückspreise in Flammersfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Flammersfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Flammersfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Flammersfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Flammersfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Flammersfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Flammersfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Flammersfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Flammersfeld:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Flammersfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Flammersfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Flammersfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Flammersfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Flammersfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Flammersfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Flammersfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Flammersfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen