Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Puderbach 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Puderbach? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Puderbach finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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19.10.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Puderbach liegt bei 99 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 8,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 130 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 36 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Puderbach entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 99 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 8 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 91 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 8,8%.

Die Bodenrichtwerte für Puderbach wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 26.03.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Puderbach werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung998.8 %36130
Gewerbe3310.0 %2436
Landwirtschaft1,159.5 %0,751,5
Forstwirtschaft0,4823.1 %0,450,5

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Puderbach (2001-2026)

In Puderbach liegt der durchschnittliche Bodenrichtwert aktuell bei 99 €/m². Gegenüber dem letzten Vergleichswert von 91 €/m² aus dem Jahr 2024 entspricht dies einem Anstieg um 8 €/m² beziehungsweise 8,8 %. Damit wird der bisherige Höchstwert der Zeitreihe erreicht.

Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 hat sich der Bodenrichtwert von 34 €/m² auf 99 €/m² nahezu verdreifacht. Die ersten Jahre waren von einem deutlichen Anstieg geprägt, insbesondere 2003 mit einem Plus von 25,0 % auf 45 €/m². Bis 2007 stieg der Wert auf 61 €/m², gefolgt von einer leichten Korrekturphase mit Rückgängen auf 55 €/m² im Jahr 2009. Anschließend verlief die Entwicklung bis 2015 moderat bei Werten zwischen 58 und 65 €/m².

In den letzten Jahren zeigt sich eine deutlich dynamischere Entwicklung. Zwischen 2015 und 2021 stieg der Bodenrichtwert von 65 auf 97 €/m², mit den stärksten Zuwächsen 2016 (9,2 %) und 2017 (11,3 %). Der auffälligste Rückgang der gesamten Zeitreihe fiel mit -10,3 % auf 87 €/m² im Jahr 2022. Nach einer Stagnation 2023 stieg der Wert 2024 auf 91 €/m² und zuletzt auf 99 €/m².

JahrBodenrichtwertVeränderung
202197 €/m²7.8 %
202287 €/m²-10.3 %
202387 €/m²0.0 %
202491 €/m²4.6 %
202699 €/m²8.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Steimel670.0 %2.5
Dürrholz700.0 %3.0
Raubach900.0 %3.4
Urbach (Westerwald)900.0 %6.1
Horhausen (Westerwald)1360.0 %6.1
Dernbach (Neuwied)900.0 %6.2
Dierdorf1070.0 %6.7
Neitersen590.0 %7.9
Flammersfeld820.0 %8.0
Oberhonnefeld-Gierend1200.0 %8.0
Marienrachdorf790.0 %9.4
Altenkirchen (Westerwald)1090.0 %9.8
Straßenhaus1120.0 %9.8
Kleinmaischeid900.0 %9.9
Herschbach1130.0 %10.3

Sind die Grundstückspreise in Puderbach mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Puderbach sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Puderbach gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Puderbach kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Puderbach gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Puderbach?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Puderbach zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Rheinland-Pfalz können Sie über BORIS RLP, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS RLP.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Puderbach

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Puderbach:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus

Jahnstraße 5

56457 Westerburg

Website:

https://gutachterausschuesse.rlp.de/service/gutachterausschuesse-fuer-grundstueckswerte

E-Mail:

ga.wwt@vermkv.rlp.de

Telefon:

02663 9165-0

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Puderbach erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS RLP nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Puderbach werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Puderbachs. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 26.03.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Puderbach sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Neuwied hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Puderbach werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Puderbach wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Puderbach wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Puderbach befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen