Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Grabfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Grabfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Grabfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
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13.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Grabfeld liegt bei 19 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 11,8% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 66 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 3 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Grabfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 19 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 2 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 17 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 11,8%.

Die Bodenrichtwerte für Grabfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Grabfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1911.8 %366
Gewerbe70.0 %312
Landwirtschaft1,1512.7 %0,531,51
Forstwirtschaft0,280.0 %0,280,28

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Grabfeld (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Grabfeld liegt aktuell bei 17 €/m² und verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 1 €/m² oder 6,2 %. Für das Jahr 2026 wird bereits ein prognostizierter Wert von 19 €/m² ausgewiesen, was einem Anstieg von 2 €/m² oder 11,8 % entsprechen würde.

Über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000 zeigt sich eine deutliche Aufwärtsentwicklung von ursprünglich 6 €/m² auf das aktuelle Niveau, was einer Gesamtsteigerung von 183,3 % entspricht. Besonders dynamisch verlief die Entwicklung zwischen 2015 und 2021, als der Bodenrichtwert kontinuierlich von 12 €/m² auf 18 €/m² anstieg. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung von 33,3 % auf 8 €/m².

Auffällig ist der Rückgang im Jahr 2022, als der Bodenrichtwert um 2 €/m² oder 11,1 % auf 16 €/m² fiel – der stärkste absolute Rückgang im gesamten Betrachtungszeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzte 2024 wieder eine moderate Erholung ein. Die Entwicklung zeigt über die Jahre hinweg mehrfach temporäre Rückgänge, insbesondere in den Jahren 2008 und 2011 mit jeweils -9,1 %, bevor sich der Aufwärtstrend fortsetzte.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202118 €/m²12.5 %
202216 €/m²-11.1 %
202316 €/m²0.0 %
202417 €/m²6.3 %
202619 €/m²11.8 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Thüringen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Untermaßfeld350.0 %8.5
Obermaßfeld-Grimmenthal280.0 %8.7
Römhild200.0 %10.3
Themar240.0 %11.7
Meiningen540.0 %13.9
Rhönblick180.0 %17.0
Schwarza300.0 %18.8
Hildburghausen360.0 %19.1
Straufhain200.0 %19.8
Wasungen230.0 %22.8
Schleusingen300.0 %23.5
Veilsdorf220.0 %25.3
Zella-Mehlis400.0 %25.4
Suhl560.0 %25.8
Heldburg200.0 %26.5

Sind die Grundstückspreise in Grabfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Grabfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Grabfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Grabfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Grabfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Grabfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Grabfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Grabfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Grabfeld:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Website:

https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontakt

E-Mail:

gutachter.schmalkalden@tlvermgeo.thueringen.de

Telefon:

03683 466460

Fax:

03683 4664612

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Grabfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Grabfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Grabfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Grabfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Grabfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Grabfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Grabfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Grabfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen