Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Untermaßfeld 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Untermaßfeld? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Untermaßfeld finden Sie im Folgenden.
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Bodenrichtwerte Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
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20.07.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Untermaßfeld liegt bei 35 €/m² und ist damit im Schnitt zur letzten Ermittlung 2024 um 9,4% gestiegen.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 40 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 13 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Untermaßfeld entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 35 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 3 €/m² gegenüber der letzten Ermittlung 2024 bei 32 €/m², erfährt der Bodenrichtwert einen Anstieg von 9,4%.

Die Bodenrichtwerte für Untermaßfeld wurden zum Stichtag am 01.01.2026 ermittelt und am 02.04.2026 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Untermaßfeld werden in einem zweijährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2028 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung359.4 %1340
Gewerbe110.0 %516
Landwirtschaft0,82-3.5 %0,511,16
Forstwirtschaft0,280.0 %0,280,28

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Untermaßfeld (2001-2026)

Der durchschnittliche Bodenrichtwert in Untermaßfeld liegt im Jahr 2024 bei 32 €/m². Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung von 2 €/m² beziehungsweise 6,7 %. Für das Jahr 2026 weist die Datenlage bereits einen prognostizierten Wert von 35 €/m² aus, was einem weiteren Anstieg von 9,4 % entsprechen würde.

Über den Gesamtzeitraum von 2000 bis 2024 zeigt sich eine Entwicklung von 12 €/m² auf 32 €/m², was einer Wertsteigerung von 166,7 % gleichkommt. Besonders auffällig ist die Wachstumsphase zwischen 2015 und 2021, in der die Bodenrichtwerte kontinuierlich von 23 €/m² auf 34 €/m² anstiegen. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einem Sprung um 33,3 % von 12 €/m² auf 16 €/m².

Eine markante Ausnahme in der langfristigen Aufwärtsentwicklung stellt das Jahr 2022 dar, in dem der Bodenrichtwert um 4 €/m² beziehungsweise 11,8 % auf 30 €/m² zurückging. Dies ist der stärkste prozentuale Rückgang im gesamten Beobachtungszeitraum. Nach einer Stagnation im Jahr 2023 setzte sich ab 2024 die Erholung mit erneutem Wachstum fort.

JahrBodenrichtwertVeränderung
202134 €/m²9.7 %
202230 €/m²-11.8 %
202330 €/m²0.0 %
202432 €/m²6.7 %
202635 €/m²9.4 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Thüringen.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Obermaßfeld-Grimmenthal280.0 %3.1
Meiningen540.0 %5.5
Grabfeld190.0 %8.5
Rhönblick180.0 %10.3
Schwarza300.0 %13.9
Wasungen230.0 %14.4
Themar240.0 %14.5
Römhild200.0 %18.5
Schwallungen210.0 %19.3
Schmalkalden360.0 %21.1
Zella-Mehlis400.0 %22.0
Steinbach-Hallenberg280.0 %23.0
Frankenheim160.0 %23.8
Fambach280.0 %24.4
Suhl560.0 %24.5

Sind die Grundstückspreise in Untermaßfeld mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Untermaßfeld sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Untermaßfeld gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus den Jahren 2024 und 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Untermaßfeld kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Untermaßfeld gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Untermaßfeld?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Untermaßfeld zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Thüringen können Sie über BORIS TH, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS TH.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Untermaßfeld

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Untermaßfeld:

Adresse:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen

Hoffnung 30

98574 Schmalkalden

Website:

https://tlbg.thueringen.de/wertermittlung/kontakt

E-Mail:

gutachter.schmalkalden@tlvermgeo.thueringen.de

Telefon:

03683 466460

Fax:

03683 4664612

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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Die Bodenrichtwerte für Untermaßfeld erhalten Sie u.a. auf dieser Webseite in den jeweiligen Stadt- und Stadtteilseiten. Alternativ können Sie bei BORIS TH nach Ihrer Adresse suchen bzw. beim Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen anfragen.

Die Bodenrichtwerte in Untermaßfeld werden vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen festgelegt.

Der Ermittlungsbereich des Gutachterausschusses umfasst das gesamte Stadtgebiet Untermaßfelds. Hierbei werden so genannte Bodenrichtwertzonen definiert.

Die letzte Bodenrichtwertermittlung wurde am 02.04.2026 für den Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht. Das Veröffentlichungsdatum für die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2028 steht aktuell noch nicht fest.

Die Bodenrichtwerte in Untermaßfeld sind nicht mit den Grundstückspreisen gleichzusetzen, da diese als Daten Durchschnittswerte der verkauften Grundstücke des vergangenen Jahres verwenden.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat bis dato keine genaueren Infos zum Veröffentlichkeitsdatum für die Bodenrichtwerte 2028 bekanntgegeben. Auf Basis der letzten Veröffentlichungen kann von einem Zeitraum zwischen April und Juni 2028 ausgegangen werden.

Die Bodenrichtwerte für Untermaßfeld werden zweijährlich ermittelt und veröffentlicht. Der Stichtag ist ausnahmslos der 01. Januar des jeweiligen Jahres wobei die Veröffentlichung i.d.R. zwischen April und Juni erfolgt.

Der Bodenrichtwert in Untermaßfeld wird mit derselben Systematik wie für alle anderen Bundesländer bestimmt. Mehr zum Verfahren finden Sie auf der allgemeinen Bodenrichtwert Seite.

Die Bodenrichtwertkarte für Untermaßfeld wird genauso gelesen wie die Bodenrichtwertkarte anderer Städte Deutschlands. Die Karte wird in so genannte Bodenrichtwertzonen unterteilt, die Aufschluss über den Wert des Bodens sowie die Bebauung geben.

Seit Juni 2022 muss die Grundsteuererklärung für Immobilienbesitzer abgegeben werden. Für Immobilien, die sich in Untermaßfeld befinden, wird die Grundsteuererklärung auf Basis des Bodenrichtwerts des entsprechenden Jahres erstellt.

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Quellen