Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Neckarsulm 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Neckarsulm? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Neckarsulm finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Neckarsulm liegt bei 150 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 540 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 30 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Neckarsulm entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 150 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 150 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Neckarsulm wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Neckarsulm werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung1500.0 %30540
Gewerbe62-8.8 %60175
Landwirtschaft3,824.6 %1,410
Forstwirtschaft0,620.0 %0,60,6

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Neckarsulm (2001-2026)

Der aktuelle Bodenrichtwert in Neckarsulm liegt bei 150 €/m² und verzeichnete gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung. Damit setzt sich die Phase der Stagnation fort, die nach dem deutlichen Rückgang im Jahr 2022 eingetreten ist.

Die langfristige Entwicklung zeigt eine bemerkenswerte Dynamik mit einem Anstieg von 163,2 % über den Gesamtzeitraum seit dem Jahr 2000. Besonders auffällig war die Entwicklung zwischen 2016 und 2021, als die Bodenrichtwerte von 117 €/m² kontinuierlich auf 160 €/m² kletterten - ein Zuwachs von 36,8 % in nur fünf Jahren. Den stärksten Einzelanstieg verzeichnete das Jahr 2003 mit einer Steigerung um 25,0 % auf 75 €/m².

In den jüngsten Jahren zeigt sich jedoch eine deutliche Trendwende. Nach dem Höchststand von 160 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 10,0 % auf 144 €/m². Seither bewegen sich die Werte in einer Seitwärtsbewegung mit nur geringfügigen Schwankungen. Der moderate Anstieg auf 150 €/m² im Jahr 2024 konnte die Verluste nur teilweise kompensieren, sodass das aktuelle Niveau noch 6,3 % unter dem Rekordwert von 2021 liegt.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021160 €/m²7.4 %
2022144 €/m²-10.0 %
2023144 €/m²0.0 %
2024150 €/m²4.2 %
2025150 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Erlenbach1471.4 %3.2
Heilbronn2680.0 %6.4
Eberstadt540.0 %6.8
Weinsberg902.3 %6.9
Bad Wimpfen1200.0 %7.0
Lehrensteinsfeld681.5 %10.6
Leingarten1070.9 %10.7
Ellhofen721.4 %10.7
Gundelsheim (Württemberg)1040.0 %10.9
Flein1031.0 %11.0
Neudenau462.2 %11.5
Langenbrettach630.0 %11.9
Untergruppenbach591.7 %12.7
Talheim (Heilbronn)711.4 %12.9
Nordheim921.1 %13.2

Sind die Grundstückspreise in Neckarsulm mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Neckarsulm sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Neckarsulm gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Neckarsulm kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Neckarsulm gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Neckarsulm?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Neckarsulm zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Neckarsulm

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Neckarsulm:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn

Rathausplatz 1

74177 Bad Friedrichshall

Website:

www.friedrichshall.de

E-Mail:

gutachterausschuss@friedrichshall.de

Telefon:

07136 832-656

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss nördlicher Landkreis Heilbronn.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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