Bodenrichtwerte & Grundstückspreise Schorndorf 2026

Was sind die aktuellen Bodenrichtwerte 2026 für Schorndorf? Wie haben sich die Bodenrichtwerte in den letzten Jahren entwickelt? Das und noch vieles mehr zu Bodenrichtwerten in Schorndorf finden Sie im Folgenden.
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19.01.2026
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Zusammenfassung

  • Der durchschnittliche Bodenrichtwert für Schorndorf liegt bei 224 €/m² und ist damit im Schnitt zum Vorjahr gleich geblieben.
  • Der höchste Bodenrichtwert liegt bei 1.300 €/m².
  • Der niedrigste Bodenrichtwert liegt bei 35 €/m².
  • Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihre Adresse abfragen.

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Wie haben sich die Bodenrichtwerte in 2026 für Schorndorf entwickelt?

Mit einem durchschnittlichen Bodenrichtwert von 224 €/m² dieses Jahr und einer Veränderung von 0 €/m² gegenüber dem Vorjahr bei 224 €/m², bleibt der Bodenrichtwert stabil.

Die Bodenrichtwerte für Schorndorf wurden zum Stichtag am 01.01.2025 ermittelt und am 25.06.2025 vom Gutachterausschuss veröffentlicht.

Die Bodenrichtwerte in Schorndorf werden in einem jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 werden daher planungsgemäß zwischen März und Juni 2026 bekanntgegeben.

Nutzart⌀ (€/m2)△ (%)MIN (€/m2)MAX (€/m2)
Wohn- und Mischbebauung2240.0 %351.300
Gewerbe1100.0 %15220
Landwirtschaft2,91-6.1 %1,56
Forstwirtschaft10.0 %0,52

Historische Entwicklung der Bodenrichtwerte für Schorndorf (2001-2026)

Der aktuelle durchschnittliche Bodenrichtwert in Schorndorf liegt bei 224 €/m² und blieb damit im Vergleich zum Vorjahr unverändert bei einer Wachstumsrate von 0,0 %.

Die Entwicklung über den gesamten Zeitraum von 2000 bis 2025 zeigt einen kontinuierlichen Aufwärtstrend mit einer Gesamtsteigerung von 163,5 %. Besonders auffällig ist der starke Wachstumsschub zwischen 2002 und 2003, als die Werte um 24,4 % auf 112 €/m² anstiegen. Nach einer Phase der Konsolidierung zwischen 2008 und 2015 folgte eine deutliche Beschleunigung: Von 2015 bis 2021 stieg der Bodenrichtwert von 161 €/m² auf den Höchststand von 239 €/m², was einem Anstieg von 48,4 % in nur sechs Jahren entspricht.

Die jüngste Entwicklung seit 2022 zeigt jedoch eine Trendwende. Nach dem Rekordwert von 239 €/m² im Jahr 2021 folgte 2022 ein markanter Rückgang um 9,6 % auf 216 €/m². Diese Korrektur setzte sich 2023 mit einem weiteren leichten Rückgang um 0,5 % fort, bevor 2024 eine Erholung um 4,2 % auf das aktuelle Niveau von 224 €/m² einsetzte. Trotz der jüngsten Stabilisierung liegen die Werte damit noch 6,3 % unter dem Höchststand von 2021.

JahrBodenrichtwertVeränderung
2021239 €/m²7.2 %
2022216 €/m²-9.6 %
2023215 €/m²-0.5 %
2024224 €/m²4.2 %
2025224 €/m²0.0 %
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Bodenrichtwerte benachbarter Städte

Für weitere, Informationen zu den Bodenrichtwerten benachbarter Städte, besuchen Sie bitte die Seite für

Bodenrichtwerte in Baden-Württemberg.
Stadt⌀ (€/m2)△ (%)Distanz (km)
Winterbach2040.0 %4.4
Urbach (Remstal)1650.0 %4.8
Berglen193-7.7 %5.9
Adelberg204-0.5 %6.4
Lichtenwald487-3.9 %6.8
Remshalden2180.0 %7.2
Baltmannsweiler524-5.2 %8.3
Börtlingen161-3.0 %8.9
Uhingen334-2.1 %9.0
Rudersberg134-5.0 %9.0
Plüderhausen2300.0 %9.4
Ebersbach an der Fils2890.0 %9.6
Weinstadt2140.0 %10.3
Reichenbach an der Fils553-3.7 %10.3
Lorch (Württemberg)249-0.4 %10.8

Sind die Grundstückspreise in Schorndorf mit den aktuellen Bodenrichtwerten gleichzusetzen?

Die Grundstückspreise in Schorndorf sind nicht mit den Bodenrichtwerten für Schorndorf gleichzusetzen. Grundstückspreise beziehen sich in der Regel auf die tatsächlichen Verkaufspreise von Grundstücken, die auf dem Immobilienmarkt gehandelt werden.

Grundstückspreise sind das Ergebnis von Angebot und Nachfrage sowie von individuellen Kaufpreisverhandlungen zwischen Käufern und Verkäufern zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Sie können stark variieren, abhängig von spezifischen Faktoren wie Lage, Größe, Nutzbarkeit, Zustand des Grundstücks, Immobilie und aktuellen Marktbedingungen. Daher spiegeln Grundstückspreise die realen, aktuellen Marktwerte wider und können sich kurzfristig ändern.

Bodenrichtwerte hingegen sind Durchschnittswerte, die von den lokalen Gutachterausschüssen auf Basis von historischen Kaufpreisen in den meisten Fällen jährlich berechnet werden. Allerdings dienen diese eher als Orientierungshilfe für die Wertermittlung und sind weniger volatil als die tatsächlichen Grundstückspreise, da sie auf einer Vielzahl von Transaktionen basieren und somit Durchschnittswerte darstellen.

Erläuterung

Die Bodenrichtwerte 2026 beinhalten die historischen Durchschnittskaufpreise von Grundstückstransaktionen aus dem Jahr 2025.

Für eine Bestimmung des Grundstücks- bzw Immobilienwerts in Schorndorf kann es Sinn ergeben, einen lokalen Immobiliensachverständiger (Immobiliengutachter oder Immobilienmakler) zu kontaktieren, der Angebot und Nachfrage und damit einhergehend den Marktpreis für das Grundstück in Schorndorf gut einschätzen kann.

Eine grobe Wertermittlung des Grundstückswerts erhalten Sie hier:

Wie erhalte ich den Bodenrichtwert für mein Grundstück in Schorndorf?

Um den aktuellen Bodenrichtwert für Ihr Grundstück in Schorndorf zu erhalten, gibt es folgende Möglichlichkeiten:

1. Online-Bodenrichtwertkarten

In Baden-Württemberg können Sie über BORIS BW, das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse, nach spezifischen Grundstücken suchen. Es ermöglicht Ihnen, die Bodenrichtwerte online einzusehen und offizielle Dokumente zu beantragen. Mehr Informationen und den Zugang zum System finden Sie unter BORIS BW.

2. Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Schorndorf

Der Gutachterausschuss ist die offizielle Behörde, die den Bodenrichtwert ermittelt. Im Folgenden finden Sie die Kontaktdaten des Gutachterausschusses der Stadt Schorndorf:

Adresse:

Gemeinsamer Gutachterausschuss Mittleres Remstal

Robert-Bosch-Straße 9

73614 Schorndorf

Website:

www.schorndorf.de

E-Mail:

gutachterausschuss@schorndorf.de

Telefon:

07181 602-1540

Fax:

Für genaure Infos zum Gutachterausschuss wie Öffnungszeiten, besuchen sie bitte unsere detaillierte Seite zum Gemeinsamer Gutachterausschuss Mittleres Remstal.

3. Bauamt, Katasteramt, Vermessungsamt

Alternativ können Sie sich auch direkt an das Bauamt, Katasteramt oder Vermessungsamt wenden. Als zuständige Behörden für Bodenrichtwerte, kann Ihnen auch dort geholfen werden.

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